Strafzettelignoranten können großen Ärger bekommen

Berlin (dpa/tmn) - Strafzettel nerven viele Autofahrer. Das Knöllchen einfach wegzuwerfen ist aber riskant. Die Konsequenzen können drastisch sein. Dazu gehören der Besuch durch die Vollstreckungsbehörde und im Extremfall eine Haftstraße zwischen 1 und 14 Tagen.

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Das konsequente Ignorieren von Strafzetteln kann schwere rechtliche Konsequenzen haben. Darauf weist der Deutsche Anwaltverein (DAV) hin. Läuft die Frist aus, in der ein Strafzettel bezahlt werden sollte, erhält der Fahrzeughalter üblicherweise einen Bußgeldbescheid per Post. Dann hat er 14 Tage lang Zeit, um Einspruch zu erheben. Das sollte er in jedem Fall tun, wenn er selbst gar nicht gefahren ist, rät der Rechtsanwalt Christian Janeczek, Mitglied der Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht im DAV.

Erkennt die zuständige Behörde den Einspruch nicht an, gibt es die Möglichkeit, den Fall auf dem Rechtsweg entscheiden zu lassen. Meist sei schwierig zu beweisen, dass der Halter der Fahrer war. Im Regelfall stelle der Richter das Verfahren daher ein. Den Bußgeldbescheid auf die leichte Schulter zu nehmen, ist dagegen nicht zu empfehlen: Wer darauf nicht reagiert, könnte sogar Besuch vom Gerichtsvollzieher bekommen.

Wenn der nichts Pfändbares findet, was der geforderten Summe entspricht, und der Betreffende sich gleichzeitig weiter beharrlich weigert, das Bußgeld zu zahlen, kann der Streit weiter eskalieren, warnt der Verkehrsrechtler Janeczek. Denn im Bußgeldverfahren gebe es die Möglichkeit einer sogenannten Erzwingungshaft. Die Fälle, dass jemand auch dann nicht zahlt, wenn das Gefängnis droht, seien selten, aber schon vorgekommen. Diese Form der Haft könne allerdings jederzeit beendet werden, indem der Geldbetrag dann doch noch gezahlt wird.