Wiederholungstäter: Führerschein schneller weg
Münster (dpa/tmn) - Wiederholungstätern kann bereits ab 8 Punkten in der Flensburger Datei der Führerschein entzogen werden. Das geht aus einer Entscheidung des Oberverwaltungsgerichts Münster (Aktenzeichen: 16 B 212/11) hervor.
Wiederholungstäter müssen aufpassen. Sie können ihren Führerschein schneller verlieren. Laut dem Oberverwaltungsgericht Münster ist dies zulässig, wenn es die Vorgeschichte erfordere: Zum Beispiel, wenn der Autofahrer bereits einmal den Führerschein verloren habe und sein Punktekonto nach Wiedererlangen der Fahrerlaubnis in unverhältnismäßig kurzer Zeit wieder fülle. Normalerweise wird erst bei 18 Punkten die Fahrerlaubnis einbehalten. Darauf weist der Auto Club Europa (ACE) in seiner Zeitschrift „Verkehrsjurist“ hin.