Versicherungsschutz vor Auslandsfahrten prüfen
Goslar (dpa/tmn) - Wer außerhalb Europas in einem Mietwagen Mitfahrer chauffiert, geht möglicherweise ein großes finanzielles Risiko ein. Darauf hat der Deutsche Anwaltverein (DAV) am Donnerstag (27.1.) beim Verkehrsgerichtstag in Goslar hingewiesen.
Wenn zum Beispiel eine private Reisegruppe ein Auto mietet und der Fahrer einen Unfall verursacht, bei dem Mitfahrer verletzt oder getötet werden, könne er nach deutschem Recht für die Schäden in Anspruch genommen werden, sagte der Verkehrsrechtsanwalt Martin Diebold.
Nach einem solchen Unfall könnten hohe Schadensersatzansprüche auf den Fahrer zukommen, ohne dass er einen ausreichenden Versicherungsschutz besitzt. Der DAV-Experte riet Reisenden deshalb, sich vor Autofahrten im außereuropäischen Ausland eingehend über den bestehenden Versicherungsschutz für das Mietfahrzeug zu informieren.
Ähnliche Probleme könne es bei Probefahrten im Inland geben, sagte Diebold. Gewöhnlich wolle ein Probefahrer ein Fahrzeug testen, weshalb er möglicherweise schärfere Fahrmanöver unternimmt, ohne mit dem Auto vertraut zu sein. Kommt es zu einem Unfall, sei fraglich, wer für den Schaden haftet. Stammt das Probefahrzeug von einem Händler, sei der Fahrer in der Regel vollkaskoversichert. Das trifft für private Verkäufer aber nicht unbedingt zu. Besteht kein Vollkaskoschutz, könnten auf den Probefahrer ebenfalls hohe Schadensersatzforderungen zukommen, erklärte der DAV-Experte.