Vor der Auslandsreise die Winterreifenpflicht überprüfen
Kehl (dpa/tmn) - Wer in der Winterzeit ins Ausland fährt, sollte sich rechtzeitig über das Thema Winterreifenpflicht vor Ort erkundigen. Die Regelungen können sich je nach Land unterscheiden.
In Deutschland müssen bei Schnee und Glätte die Reifen den Witterungsbedingungen angepasst sein, sprich: M+S- oder Winterreifen sein. Außerdem brauchen sie eine Mindestprofiltiefe von 1,6 Millimetern. In Frankreich hingegen besteht nur auf entsprechend gekennzeichneten Straßen im Gebirge die Pflicht für spezielle Reifen, berichtet das Europäische Verbraucherzentrum Deutschland.
Länder wie Schweden oder Finnland schreiben innerhalb eines bestimmten Zeitraumes Winterreifen vor, in Ländern wie Polen oder Ungarn gibt es keine entsprechenden Regelungen. Auf seiner Webseite gibt das Verbraucherzentrum übersichtliche Informationen über die Bestimmungen in den einzelnen EU-Ländern.
Wer im Ausland die Winterreifenpflicht missachtet, muss zum Teil tief in die Tasche greifen. In Frankreich kostet es bis zu 135 Euro, in Italien bis zu 338 Euro, informiert der ADAC. Richtig teuer kann es in Österreich werden: Ein Bußgeld über bis zu 5000 Euro ist dort laut dem Autoclub in einzelnen Fällen möglich.
Besondere Regelungen gibt es in Südtirol: Im Bozener Stadtgebiet sowie auf der Brennerautobahn (A 22) sind Winterreifen bis zum 15. April generell Pflicht. Für das restliche Südtirol gilt das nicht. Dort greift eine situative Winterreifenpflicht. Generell sollten sich Autofahrer vorab über die Regelungen im Reiseland informieren.