Vorfahrt im Kreisverkehr: Auf die Schilder kommt es an
Berlin (dpa/tmn) - Ein blaues Schild mit drei Pfeilen zeigt es an: ein Kreisverkehr naht. Laut Straßenverkehrsordnung ist die sonst gültige Vorfahrtsregel rechts-vor-links im Kreisverkehr aufgehoben.
Voraussetzung: Das Kreisverkehrsschild muss zusammen mit einem „Vorfahrt gewähren“-Schild stehen.
Fehlt das dreieckige Schild mit rotem Rand, gilt der Kreisverkehr als normale Kreuzung, stellt der Automobilclub von Deutschland (AvD) klar. Dann heißt es: rechts vor links. Das einfahrende Auto hat Vorfahrt.
Wer in den Kreisverkehr einfährt, darf nicht blinken. Dagegen ist es beim Rausfahren Pflicht. Wer da keinen Blinker setzt, dem drohen zehn Euro Bußgeld. Etwas verwirrend kann die Vorrangregelung bei Radlern und Fußgängern sein, wie der ADAC erläutert. Fußgänger haben demnach bei der Einfahrt keinen Vorrang, bei der Ausfahrt dagegen schon. Und Radfahrer? Diese genießen auf Radwegen an beiden Stellen Vorrang. Es sei denn, Verkehrszeichen ordnen sie unter.