Dann dürfen Gespanne auf Autobahnen 20 km/h schneller unterwegs sein. Wer die „Tempo 100“-Plakette auf seinen Wohnwagen kleben will, benötigt den Segen einer Kfz-Prüforganisation. Aus dem Gutachten muss unter anderem hervorgehen, dass die Reifen des Wohnwagens nicht älter als sechs Jahre und bis 120 km/h zugelassen sind, erläutert der TÜV Nord.
Entscheidend ist auch, dass das Zugfahrzeug mit ABS bremst, ein vom Wohnwagentyp abhängiges Mindestleergewicht hat, aber nicht mehr als 3,5 Tonnen wiegt. Verfügt der Caravan über eine Stabilisierungskupplung oder der Zugwagen über ein Anhänger-ESP, darf das Leergewicht des Autos etwas geringer sein als ohne diese Sicherheitstechnik. Sind alle Voraussetzungen erfüllt, gibt die Zulassungsbehörde grünes Licht für das zügigere Reisen. Auf Landstraßen gilt aber weiterhin Tempo 80 für Wohnwagen-Gespanne.