Bei der Hauptuntersuchung sehen die Prüfer ganz genau hin: Das Gesetz schreibt die Handbremse als Hilfsbremse für den Notfall vor, erläutert der TÜV Nord. Denn sicherheitshalber müsse jedes Fahrzeug über zwei voneinander unabhängige Bremsanlagen verfügen.
Die Feststellbremse wird meist mit einem Hand- oder Fußhebel über einen Seilzug bedient und wirkt auf die Bremsklötze an zwei Rädern einer Achse. Seltener sind elektromechanische Ausführungen, die sich per Schalter in der Armaturentafel aktivieren und lösen lassen. Als Hilfsbremse hat die Feststellbremse eine deutlich geringere Wirkung als die Hauptbremsanlage eines Fahrzeugs.