Warum nutzen Einsatzfahrzeuge blaues Licht?
Essen (dpa/tmn) - Blaulicht ist als Warnsignal im Straßenverkehr ideal geeignet, weil es unverwechselbar ist. Ampeln leuchten rot, gelb oder grün. Die Fahrzeugbeleuchtung ist weiß, rot und gelb.
Blaulicht kommt im Straßenverkehr nur einmal vor - für Einsatzfahrzeuge. Um Verwechslungen auszuschließen, dürfen zum Beispiel auch Autotuner kein Blaulicht verwenden, erläutert der TÜV Nord. Blaues Blinklicht darf sich in Deutschland nur auf dem Dach bestimmter Einsatzfahrzeuge drehen, dazu zählen Polizei, Rettungs- und Zolldienste, die Feuerwehr und der Katastrophenschutz.
Die Straßenverkehrsordnung (StVO) sieht vor, dass Blaulicht als Sondersignal eingeschaltet werden darf, wenn „höchste Eile geboten ist, um Menschenleben zu retten“, eine „Gefahr für die öffentliche Sicherheit oder Ordnung abzuwenden“ ist oder „bedeutende Sachwerte zu erhalten“ sind. Andere Verkehrsteilnehmer haben dann „sofort freie Bahn zu schaffen“. Laut dem TÜV Nord wurde Blaulicht 1933 für Polizei- und Feuerwehrfahrzeuge eingeführt.