Das Limit fürs absolute Fahrverbot liegt hier mit 1,6 Promille zwar deutlich höher als beim Auto (0,5 Promille). Doch wer auffällig - etwa in Schlangenlinien - radelt oder einen Unfall verursacht, kann schon ab 0,3 Promille mit Geldstrafen und Punkten rechnen. Alkoholisiert radeln ist keine Ordnungswidrigkeit, sondern eine Straftat, so der pd-f.
Ab 1,6 Promille gelten Radler als absolut fahruntauglich. Wer dann radelt, muss mit drei Punkten in Flensburg sowie einer Geldstrafe rechnen. Die ist nach dem Einkommen gestaffelt. Außerdem ist eine Medizinisch-Psychologische Untersuchung (MPU) fällig, bei der ein Führerscheinverlust droht.