Welcher Abstand ist beim Radfahrer-Überholen einzuhalten?
Essen (dpa/tmn) - Radfahrer sind als direkte Teilnehmer im Straßenverkehr häufig gefährdet. Das gilt insbesondere dann, wenn Autofahrer sie überholen.
Deshalb schreibt die Straßenverkehrsordnung (StVO) Autofahrern vor, beim Überholen einen „ausreichenden Seitenabstand“ zu anderen Verkehrsteilnehmern einzuhalten (Paragraf 5). Der Gesetzgeber definiert zwar keinen Mindestabstand, aber die Gerichte haben wiederholt entschieden, dass Autofahrer mindestens 1,5 bis 2 Meter Abstand halten sollten, erklärt der Tüv Nord.
Der Sicherheitsabstand muss der Fahrgeschwindigkeit sowie den Fahrbahn- und Wetterverhältnissen angepasst werden. Radfahrer sollten durch einen zu geringen Abstand nicht erschreckt und zu einer Fehlreaktion veranlasst werden, etwa weil sie sich bedroht fühlen. Ohnehin müssen Autofahrer zum Überholen auf einspurigen Straßen immer auf die Gegenfahrbahn ausscheren. Vorausgesetzt natürlich, dass dort gerade kein Gegenverkehr herrscht. Ein solches Manöver ermöglicht dann einen ausreichenden Abstand zum Radfahrer.