Wenn der Hase auf zwei Rädern kommt: Ein Kinderrad zu Ostern
Göttingen (dpa/tmn) - Kinderfahrräder lassen sich zwar nur schwer verstecken - sie sind aber trotzdem ein beliebtes Ostergeschenk. „Vor Weihnachten und Ostern ist ihr Absatz am größten“, erklärt Heiko Truppel vom Pressedienst Fahrrad.
Beim Kauf gilt: Auf die Größe und den Einsatzzweck kommt es an.
Auch wenn es die Überraschung verdirbt: Im Idealfall kommt das Kind zum Fahrradkauf mit. „So findet man heraus, ob der Nachwuchs mit dem Rad umgehen kann und das Rad zum Kind passt“, sagt Truppel.
Damit das Kind sicher auf dem Fahrrad sitzt, sollte es mit dem Fußballen gut auf dem Boden stehen können. Die Sitzposition sollte aufrecht sein, der Rücken gerade, erklärt Truppel. Der Lenker muss problemlos einzuschlagen sein. Wenn das Kind nur mit ausgestreckten Armen zu den Griffen kommt oder sich extra vorbeugen muss, ist das Fahrrad noch zu groß. „Das geht nicht“, betont der Experte.
Ist das Kind zu klein für sein Velo, bekommt es Probleme mit der Handhabung. Dann fällt das Fahren schwerer, und es drohen Stürze - Spaß am Radfahren kommt so nicht auf.
Umgekehrt lässt sich recht leicht feststellen, wenn das Kind seinem bisherigen Rad entwachsen ist. Eine einfache Regel sagt: Je mehr sich die Sattelhöhe der Lenkerhöhe annähert, desto näher rückt der Wechsel. Die Sattelstange sollte man auch nicht bis zum letzten Millimeter herausziehen. In der Regel haben Hersteller die maximale Ausziehlänge an der Stange markiert. „Jedes Stückchen mehr ist absolut tabu“, warnt der Experte.
Hersteller verkaufen spezielle Kinderfahrräder, die mehr Sicherheit bieten sollen. Eine Orientierung gibt laut Truppel die Industrienorm EN ISO 8098. Diese schreibt unter anderem vor, dass das Fahrrad keine scharfen Ecken und Kanten haben darf. Außerdem ist bei den genormten Fahrrädern ein rundum geschlossener Kettenschutz vorgeschrieben. Der soll verhindern, dass sich die Hose in der Kette verhakt und das Kind dadurch stürzt. Generell ist wichtig, dass ein Fahrrad auf kindliche Proportionen hin konstruiert ist. Dazu zählen auch Details wie verkleinerte Bremshebel für die kleineren Kinderhände.
Was die Norm nicht vorschreibt, ist die Beleuchtung. Diese ist auch nicht zwingend nötig, wenn das Kind nur auf dem Gehweg oder eigenem Grundstück fährt - oder mit einem Mountainbike vor allem im Wald und Gelände unterwegs ist. Sobald es aber im Dunkeln fährt, etwa früh auf dem Weg in die Schule, sollte Beleuchtung am Rad sein. Das gilt auch, sobald das Kind zehn Jahre alt ist. Dann darf es nicht mehr auf dem Gehweg fahren, sondern muss die Straße nutzen, erläutert Truppel.
In diesem Fall schreibt die Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) genau vor, wo und wie viele Leuchten am Fahrrad angebracht sein müssen. Bei Fragen kann dazu der Fachhändler weiterhelfen.
Stützräder wiederum sollen Kindern das Radfahren erleichtern. Doch das Gegenteil sei der Fall, sagt Truppel, der von den Balancehilfen abrät. Das Kind gewöhnt sich mit den Stützen falsches Fahrverhalten an und muss später umlernen, begründet er. Die Stützräder reduzieren zudem nur auf ebener Strecke das Sturzrisiko, führt Truppel aus. „An Bordsteinkanten erhöht sich die Sturzgefahr eher.“ Statt Stützrädern rät er für die ersten Versuche eher zu Laufrädern. „Die fordern schon die Balance heraus und bereiten gut aufs Radfahren vor.“