Wer zahlt bei einem Unfall auf dem Verkehrsübungsplatz?
Essen (dpa/tmn) - Auf einem privaten Verkehrsübungsplatz haftet nach einem Unfall der Fahrzeugbesitzer für Schäden an anderen Fahrzeugen. Die Kosten trägt seine Kfz-Haftpflichtversicherung.
Der Autobesitzer ist bei einem Unfall auf einem Verkehrsübungsplatz gleich doppelt abgesichert: Im Preis für die Nutzung des Geländes ist üblicherweise eine Tageshaftpflichtversicherung eingeschlossen. Diese zahlt auch, wenn der Unfallfahrer keinen Führerschein hat, erklärt der TÜV Nord. Der Fahrer muss allerdings mindestens 16 Jahre alt sein und sein Begleiter eine Fahrerlaubnis besitzen.
Autobesitzer müssen sich nach einem Unfall in der Regel an ihre Kfz-Haftpflicht wenden, denn der Versicherungsschutz der Übungsplätze ist nachrangig. Ansprüche können ohnehin nur bei einem Versicherer geltend gemacht werden. Für Schäden am eigenen Wagen zahlt die Haftpflichtversicherung jedoch nicht, betont der TÜV Nord. Einige Übungsplätze bieten deshalb zusätzlich Vollkaskopolicen mit Selbstbehalt an.