Widersinnig
Das Gesetz gegen Radarwarngeräte verbietet dem Fahrzeugführer das Betreiben eines solchen Gerätes. Vom Beifahrer steht da nichts. Demnach darf dieser ungesühnt den Fahrer warnen. Widersinnig! Die Vorschrift sollte geändert werden.
11.04.2013
, 18:51 Uhr
Aber nicht im Sinne derer, die sie abschaffen wollen, weil das Verbot nicht kontrollierbar sei. Mit dem Argument könnte man ebenso das Handy-Telefonat im Auto erlauben. Dabei wird auch kaum jemand erwischt. Vielmehr sollte der Beifahrer vom Verbot des Radarwarngeräts mit erfasst werden. Wer sich vor einem Kontrollpunkt warnen lässt, macht dies, um dahinter risikofrei zu rasen.