Wie Verkehrssünder künftig bestraft werden

Punktesystem in Flensburg wird reformiert. Der Führerschein ist bei acht Punkten weg.

Berlin. Der Name ist Programm. In „Fahreignungsregister“ will Bundesverkehrsminister Peter Ramsauer (CSU) die Flensburger Datei umtaufen, die noch „Verkehrszentralregister“ heißt. Denn das Punktesystem soll ab 2014 rücksichtslose Autofahrer stärker zur Vernunft bringen — und zugleich einfacher werden.

Statt zwei soll es künftig drei Kategorien geben: je nach Schwere des Verstoßes also einen, zwei oder drei Punkte. Der Führerschein soll bei acht Punkten weg sein, was jetzt erst bei 18 Punkten droht. Die Ministeriumsexperten erwarten aber nur einen „marginalen Anstieg“ der Entziehungen. Bisher sind es üblicherweise etwa 5000 im Jahr bei geschätzt 54 Millionen Führerschein-Inhabern.

Eine Amnestie soll es nicht geben, die 47 Millionen existierenden Punkte werden prinzipiell umgerechnet. Weil künftig nur noch Delikte gespeichert werden, die sicherheitsrelevant sind, dürfte sich manches Autofahrerkonto aber leeren. Von den gut neun Millionen Bürgern mit Eintrag in Flensburg könnte so etwa eine Million ganz aus der Kartei verschwinden. Wegfallen soll etwa der eine Punkt fürs Fahren in die Umweltzonen von Großstädten ohne vorgeschriebene Plakette. Dafür kostet es aber 80 statt bisher 40 Euro. Auch bei anderen Verstößen soll die Kombination aus Punkten und Geldbußen neu justiert werden.

Nach den komplizierten Speicherregeln verhindert derzeit jeder neue Verstoß, dass die erfassten Punkte insgesamt gelöscht werden. Künftig gilt: Jeder Punkt verjährt separat. Dafür bleiben sie bei gravierenden Verstößen aber länger registriert, nämlich je nach Schwere mindestens zweieinhalb und bis zu zehn Jahre.

Dafür ist ein Antrag beim Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) nötig. Dies geht auf dem Postweg, über das Internet (nur mit Personalausweis mit eID-Funktion) oder bei einem Besuch im Auskunftspavillon des KBA in Flensburg. Die Abfrage ist kostenlos.

Letzte Etappe ist der Bundesrat, der ursprünglich Bedenken formuliert hatte und sich nun am 7. Juni damit befassen wird.