Ratgeber Raserei kann teuer werden: Strenge Bußgelder, Punkte und Fahrverbote
Sie gehören in Flensburg zu den häufigsten Verkehrsdelikten. Tempoverstöße sind in vielen Regionen Deutschlands von Wuppertal über Krefeld bis Viersen an der Tagesordnung. Kein Wunder, dass die Polizei deutschlandweit seit Jahren immer wieder auf den bewährten Blitzmarathon zurückgreift, um Autofahrer daran zu erinnern, wie teuer schnelles Fahren werden kann. Seit Mai 2014 ist es sogar noch um einiges teurer geworden. Damals wurde eine neue Bußgeld-Reform eingeführt, die nicht nur neue zu zahlende Strafen beinhaltete, sondern auch ein renoviertes Punktesystem für Verkehrssünder.
Laut einer Umfrage des Meinungsforschungsinstitut Forsa sind bis zu einem Drittel der Autofahrer auf den Straßen Deutschlands häufig zu schnell unterwegs. Das ist eine erschreckend hohe Anzahl, denn nicht selten resultieren aus Geschwindigkeitsüberschreitungen weitere Verkehrsdelikte wie Unfälle mit Todesfolge. Um diesen Tempoverstößen Einhalt zu gebieten, wurde 2014 eine neue Bußgeld-Reform eingeführt, die auch ein erneuertes Punktesystem zur Folge hatte. Geschwindigkeitsüberschreitungen innerorts sind dabei teurer als Tempoverstöße außerorts.
Bußgeld-Beispiele außerorts
• Eine Geschwindigkeitsüberschreitung bis 10 km/h kostet aktuell um die 10 Euro.
• Bei 16 bis 20 km/h zu viel auf dem Tacho, zahlt der Verkehrssünder bereits 30 Euro.
• Liegt die Geschwindigkeit zwischen 26 und 30 km/h höher als erlaubt, sind um die 80 Euro fällig. Hinzu kommt 1 Punkt und ein einmonatiges Fahrverbot ist möglich.
• Wer die angegebene Geschwindigkeit mit über 70 km/h überschreitet, zahlt 600 Euro, erhält 2 Punkte und 3 Monate Fahrverbot.
Bußgeld-Beispiele innerorts
• Ein Tempoverstoß mit bis zu 10 km/h wird mit 15 Euro Bußgeld geahndet.
• 35 Euro kostet eine Geschwindigkeitsüberschreitung um bis zu 16 bis 20 km/h.
• Wer die angegebene Richtgeschwindigkeit um bis zu 26 bis 30 km/h übertritt, zahlt 100 Euro, bekommt 1 Punkt und kann ein Fahrverbot für einen Monat erhalten.
• Wird das Tempolimit mit mehr als 70 km/h überschritten, sind die Folgen 680 Euro Bußgeld, 2 Punkte und 3 Monate Fahrverbot.
Wer mit Pkw oder Motorrad einen Tempoverstoß begangen hat, kann im Bußgeldkatalog Geschwindigkeit und Betrag jederzeit genau nachschauen, um schon mal ein Gefühl für den kommenden Bußgeldbescheid zu bekommen. Kommt es in einem Jahr gleich zweimal zu Überschreitungen der vorgegebenen Geschwindigkeit von mehr als 25 km/h, erhalten Auto- oder Motorradfahrer ein Fahrverbot. Letzteres kann bis zu drei Monate – je nach Höhe des überschrittenen Tempos – betragen.
Allerdings gibt es auch die andere Seite der Medaille, wie das Beispiel am Gmünder Einhorn-Tunnel beweist. Monatelang wurde hier zu Unrecht geblitzt. Laut der Markierungen auf den Geschwindigkeitsbegrenzungsschildern sind 80 km/h erlaubt, geblitzt wurde allerdings bereits bei 60 km/h. Alle Fahrer, die fälschlicherweise von diesem Gerät erfasst wurden, bekommen die gezahlten Bußgelder zurück.
Im Zuge der neuen Bußgeld-Reform wurde auch das Punktesystem restauriert. Je nach Schwere des Verkehrsvergehens bekommen Autofahrer nun 1 bis 3 Punkte auf dem Konto in Flensburg gutgeschrieben. Das klingt erst mal gar nicht so schlimm, allerdings hat sich auch in puncto Führerschein-Entzug eine neue Regelung ergeben, um diese „Punktevergabe“ zu rechtfertigen. Während in der Vergangenheit fröhliches Punktesammeln mit bis zu 17 Punkten möglich war, ohne den Führerschein zu verlieren, ist die Fahrerlaubnis seit der Änderung im Jahr 2014 schon mit 8 Punkten auf dem Flensburger Konto entzogen. Zum Vergleich war es laut der alten Regelung „erst“ mit 18 Punkten so weit, dass der Führerschein abgesprochen wurde. Ein Auszug aus dem neuen Punktekatalog des Kraftfahrt-Bundesamtes zeigt die aktuelle Punktevergabe für Geschwindigkeitsüberschreitungen inner- und außerorts mit Pkw oder Motorrad:
Punkte innerorts
• 21 – 25 km/h zu schnell = 1 Punkt
• 26 – 30 km/h zu schnell = 1 Punkt
• 31 – 40 km/h zu schnell = 2 Punkte
• Über 70 km/h zu schnell = 2 Punkte
Punkte außerorts
• 21 – 25 km/h zu schnell = 1 Punkt
• 26 – 30 km/h zu schnell = 1 Punkt
• 31 – 40 km/h zu schnell = 1 Punkt
• Über 70 km/h zu schnell = 2 Punkte
Gut zu wissen: Wenn der eigene Pkw geblitzt wird, ohne dass der Halter selbst am Steuer saß, muss der Fahrer zu diesem Zeitpunkt eindeutig identifiziert werden. Wer nicht beweisen kann, dass jemand anders gefahren und geblitzt worden ist, muss als Pkw-Halter die Strafe zahlen und oder Punkte kassieren.
Zu einem Fahrverbot kommt es in der Regel, wenn ein Verkehrsteilnehmer ein besonders gefährdendes Fahrverhalten an den Tag legt. Das Fahrverbot kann beispielsweise die Konsequenz einer begangenen Ordnungswidrigkeit sein. Damit ist das wiederholte zu schnelle Fahren innerhalb eines Jahres mit einer Überschreitung von bis zu 25 km/h gemeint. Aber auch sehr hohe Tempoverstöße werden mit einem Fahrverbot geahndet. Ab 31 bis 40 km/h zu viel in einer geschlossenen Ortschaft ist beispielsweise das Fahrverbot garantiert. Außerhalb geschlossener Ortschaften beginnt die Verhängung des Fahrverbotes ab einer Überschreitung von 41 bis 50 km/h zu viel. Wer mit einer Fahrerlaubnis auf Probe unterwegs ist, bekommt bereits bei einer Übertretung von 26 bis 30 km/h innerorts ein Verbot.
Das ist möglich: Rechtsschutz- oder Verkehrsrechtsschutzversicherung abschließen
Autofahrer, die sich gegen Geschwindigkeitsüberschreitungen, Fahrverbote oder Bußgelder wehren wollen, benötigen einen guten Rechtsschutz oder Verkehrsrechtsschutz. Folgende Maßnahme sind denkbar:
• Kontakt zum Anwalt aufnehmen, wenn eine Versicherung besteht.
• Bußgeldbescheid eingehend prüfen, denn auch Behörden machen Fehler.
• Einspruch gegen Bußgeldbescheid oder Fahrverbot, wenn es sich um ein hohes Strafmaß handelt, das eventuell sogar den Arbeitsplatz durch nicht erlaubtes Fahren gefährdet oder ungerechtfertigt ist.
Allerdings ist es wichtig, sich die Frage zu stellen, ob es sich wirklich lohnt, Einspruch zu erheben. Der Grund dafür ist, dass das geforderte Strafmaß wesentlich niedriger sein kann als das, was auf den Fahrer zukommt, wenn es beispielsweise zu einer Gerichtsverhandlung oder Ähnlichem kommt.