Serie Patchwork-Familien Das Umgangsrecht kennt keine Patentlösung

Düsseldorf · Bei getrennten Eltern sind die Kinder oft der empfindlichste Punkt. Wenn der Umgang zum Streitfall wird, hilft es, das Kindeswohl in den Mittelpunkt zu rücken.

Trennungen sind harte Einschnitte im Leben. Leidtragende sind dann vor allem Kinder. Das Jugendamt nimmt eine Art Zwischenposition auf der Skala der Konflikteskalation ein.

Foto: picture alliance / Julian Strate/Julian Stratenschulte

Egal, wie das Sorgerecht geregelt ist: „Das Kind hat das Recht auf Umgang mit jedem Elternteil.“ So sagt es das Bürgerliche Gesetzbuch. Für die Eltern gilt umgekehrt: Sie haben nicht nur das Recht auf Umgang mit dem eigenen Kind, sondern auch die Pflicht. Im juristischen Nachkriegsdeutsch des Grundgesetzes klingt das so: „Pflege und Erziehung der Kinder sind das natürliche Recht der Eltern und die zuvörderst ihnen obliegende Pflicht.“ Das war es dann aber auch schon fast mit gesetzlichen Regelungen. Für den Umgang getrennter Paare mit ihren gemeinsamen Kindern gilt ansonsten: „Es ist alles möglich, worauf Eltern sich einigen können und was nicht gegen das Kindeswohl verstößt“, sagt Heinz-Dieter Schmidt vom Jugendamt der Stadt Düsseldorf.

Schmidt ist dort Sachgebietsleiter des Bezirks-Sozialdienstes im Stadtbezirk III und einer der Experten, wenn das Umgangsrecht zum Streitfall wird. Menschen wie er kommen zum Zuge, wenn das nicht funktioniert, was in der Regel das Beste für alle Beteiligten wäre: dass sich Eltern nach der Trennung untereinander und in Absprache mit ihrem Kind einigen, welche Umgangsregeln für sie passen. Aber Schmidt weiß aus Erfahrung: „Bei den hoch strittigen Fällen sind Eltern nur noch bei sich und weniger bei ihrer Pflicht gegenüber den Kindern.“

Das Jugendamt nimmt eine Art Zwischenposition auf der Skala der Konflikteskalation ein. Es bietet uneinigen Eltern Beratung an, noch bevor der Streitfall ein Familiengericht beschäftigt. Es wird aber auch vom Gericht eingeschaltet, wenn dort ein Elternteil über einen Anwalt Antrag auf Regelung des Umgangsrechts gestellt hat. In jedem Fall gilt: Umgangsregelungen sind nicht über einen Kamm zu scheren, es kommt immer auf die individuelle Situation an – und auf die Frage: „Zu welchen Verabredungen sind die Eltern bereit?“

Gleichwohl gibt es Klassiker: Eine Standardlösung ist eine Umgangsregelung an jedem zweiten Wochenende, je älter die Kinder, desto eher auch mit einer oder zwei Übernachtungen bei dem Elternteil, der nicht mehr mit der Restfamilie unter einem Dach lebt. Margret Stobbe, Leiterin der Evangelischen Beratungsstelle in Wuppertal, beoachtet aber auch, dass sich der Zeitraum eines Wochenendes in bestimmten Fällen verlängert: „Gerade bei Familien, in denen die Eltern sich nicht mehr gut sehen können, beginnt das Wochenende schon am Freitagmittag nach der Schule und endet am Montagmorgen.“ Der betroffene Elternteil, meist immer noch der Vater, holt das Kind von der Schule ab und bringt es wieder zur Schule – und die Konfrontation der Eltern ist damit vermieden.

Schwieriger wird es, wenn Kinder gezielt benutzt werden

Eine Trennung ist emotional. Und Kinder sind dabei meist einer der empfindlichsten Punkte. „Beide Elternteile sind in Sorge, ihr Kind zu verlieren“, sagt Margret Stobbe. Das kann ein Ansatz für die Beratung sein, um die Eltern darauf zu verständigen, alles dafür zu tun, dass es dem Kind weiter gut geht. Schwieriger wird es, wenn die Kinder gezielt benutzt werden, um den Ex-Partner zu treffen, oder gar zur finanziellen Verhandlungsmasse werden – nach dem Motto: „Wenn du mir die Wohnung überlässt, kannst du dein Kind öfter sehen.“ Dann bleibt oft nur noch der Weg, den Familienrichter entscheiden zu lassen.

Aber auch unter Eltern, die sich prinzipiell noch verständigen können, gibt es neben der ausgehandelten Umgangsroutine immer wieder heikle Fälle: die Ferien, die Feiertage, die Kindergeburtstage, ganz besonders Weihnachten. Wird der Heiligabend zum Gerichtsthema, wird meist entschieden, dass das Kind bei dem Elternteil feiert, bei dem es wohnt. In der Beratungsstelle kann auch der jährliche Wechsel das Ziel sein. Auch hier sei wieder entscheidend: „Was ist für das Kind wichtig?“, sagt Stobbe. Als ein Kind in einem Familiengespräch danach gefragt wurde, wo es schwierig werde in der Patchwork-Familie, lautete die Antwort: „Wenn meine Eltern sich streiten – und wenn ich dazwischen stehe.“

Neben den vielen Varianten des sogenannten Residenzmodells, wo das Kind fest bei einem Elternteil wohnt und den anderen nur besucht, wird seit einigen Jahren auch verstärkt über das Wechselmodell diskutiert. Meist wöchentlich wechselt das Kind dann zwischen der Wohnung des Vaters und der Mutter hin und her. Das Modell sei zwar vermehrt in aller Munde, sagt Jugendamts-Experte Schmidt. „Aber es wird eher selten angewendet.“ Denn es setze bei beiden Elternteilen eine sehr hohe Bereitschaft zur gemeinschaftlichen Erziehung voraus. „Sonst wird das Kind zerrieben.“ Ohnehin funktioniert das Modell nur bei räumlicher Nähe beider Wohnsitze zu Kindergarten oder Schule und genügend Platz in beiden Wohnungen. Gelingt es, dass das Kind sich in beiden Lebenswelten zu Hause fühlt, kann das Wechselmodell passen. Führt es dazu, dass das Kind nirgendwo heimisch ist, läuft etwas falsch.

„In ostdeutschen Ländern ist das Wechselmodell häufiger vertreten als im Westen“, sagt Stobbe. Sie führt das darauf zurück, dass in der DDR Kinder schon immer früh in die Krippe gegeben wurden und beide Eltern berufstätig waren. Das Familienmodell im Westen war länger von einer festen Bezugsperson geprägt, meist der Mutter, die dafür beruflich zurücksteckte. „Ich erlebe das Wechselmodell auch als Möglichkeit für eine bestimmte Lebensphase, das bei schulischen Veränderungen oder einem neuen Partner dann noch einmal überdacht wird.“

Das ist ohnehin etwas, das sie in ihren Beratungsgesprächen generell für Umgangsvereinbarungen empfiehlt: eine Verständigung darauf, wann die Regel, die im Augenblick gilt, noch einmal überprüft wird. „Denn gute Lösungen sind so unterschiedlich, wie die Menschen es sind.“