Wer von wem Geld bekommt Wie der Unterhalt in der Patchworkfamilie geregelt wird

Düsseldorf · Die rechtlichen Beziehungen in Patchworkfamilien sind vielfältig. Wer ist wem in einer Patchworkfamilie zu Unterhalt verpflichtet? Das ist ein oftmals kniffeliges Problem – ein Überblick.

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Wer ist wem in einer Patchworkfamilie zu Unterhalt verpflichtet? Das ist ein oftmals kniffeliges Problem, bei dem Betroffene im Zweifel Rat bei einem Rechtsanwalt suchen sollten. Wir möchten an dieser Stelle die groben Linien aufzeigen und haben die grundsätzlichen Fragen anhand eines fiktiven Falles durchgesprochen – mit Eva Becker. Die Berliner Rechtsanwältin ist Vorsitzende der Arbeitsgemeinschaft Familienrecht im Deutschen Anwaltverein. Wir sind mit ihr diesen Fall durchgegangen:

Maria und Dirk leben unverheiratet zusammen. Bei ihnen wohnt Eva, Marias Tochter aus einer früheren geschiedenen Ehe mit Peter. Peter seinerseits lebt in einer neuen Beziehung unverheiratet mit Monika.

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Hat Maria einen Unterhaltsanspruch gegen Dirk oder umgekehrt?

Eva Becker: Nein.

Und wenn sie heiraten?

Becker: Dann kann sie gegen ihn oder er gegen sie einen Unterhaltsanspruch haben. Die Frage wird praktisch relevant, wenn sich Maria und Dirk trennen.

Wie wäre es, wenn sie unverheiratet bleiben, aber ein weiteres Kind bekommen: Ändert sich dann etwas am Unterhaltsanspruch von Maria gegen Dirk?

Die Berliner Rechtsanwältin und Expertin für Familienrecht, Eva Becker.

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Becker: Wenn sich die beiden trennen, kann einer der Partner einen Anspruch auf Betreuungsunterhalt für die Betreuung des gemeinsamen Kindes haben, wenn er oder sie wegen der Betreuung nicht arbeiten kann. Das kann zeitlich übrigens auch über das dritte Lebensjahr des Kindes hinaus der Fall sein.

Hat Eva einen Unterhaltsanspruch gegen Dirk? Würde sich etwas ändern, wenn Maria und Dirk heiraten?

Becker: In beiden Fällen hat Eva keinen Anspruch gegen Dirk, sie ist das Kind von Peter, der Stiefvater hat keine rechtliche Verpflichtung. Zahlen muss der rechtliche Vater.

Kann Maria unter bestimmten Bedingungen auch noch einen Unterhaltsanspruch gegen ihren früheren, von ihr geschiedenen Partner Peter haben? Einen eigenen oder mit Blick auf die gemeinsame Tochter Eva?

Becker: Ja, hier ist ein Anspruch auf Betreuungsunterhalt wegen der Betreuung von Eva möglich. Und selbstverständlich hat Eva einen Anspruch auf Kindesunterhalt gegen ihren Vater Peter.

Wie errechnet sich dieser Unterhaltsanspruch von Eva gegen ihren leiblichen Vater? Und wie lange, bis zu welchem Lebensjahr von Eva, läuft der Anspruch?

Becker: Das errechnet sich aus dem Nettoeinkommen des Vaters. Anhand der sogenannten Düsseldorfer Tabelle lässt sich ablesen, wie hoch Peters Verpflichtung gegenüber seiner Tochter Eva ist. Die Unterhaltspflicht besteht bis zum 18. Lebensjahr und darüber hinaus so lange, wie das Kind eine Ausbildung absolviert. In dieser Zeit haften dann die rechtlichen Eltern gemeinsam entsprechend der Quote der Einkommenshöhe. Details zur gerade erst wieder aktualisierten Düsseldorfer Tabelle finden sich auf der Internetseite des Oberlandesgerichts Düsseldorf: olg-duesseldorf.nrw.de

Wie ist es, wenn Peter selbst kein Geld hat, aber die mit ihm zusammen lebende Monika ihrerseits Vermögen oder ein gutes Einkommen hat? Wird sie dann für die Unterhaltsschulden von Peter gegenüber seiner Tochter Eva in die Pflicht genommen? Ändert sich etwas, wenn Peter und Monika heiraten?

Becker: Monika haftet nicht für Unterhaltsschulden ihres Lebensgefährten. Wenn die beiden heiraten, könnte es jedoch zu einer Art indirekter Haftung für die Unterhaltspflicht von Peter gegenüber seiner Tochter kommen. Wenn Monika zum Beispiel vermögend ist und Peter einen Unterhaltsanspruch gegen sie hat, könnte dieser als Einkommen gewertet werden, aus dem er den Unterhalt an seine Tochter zahlen muss. So würde Monika indirekt haften.