Wie wird man einen ungeliebten Neuwagen los?
München (dpa/tmn) - Die Vorfreude auf den Neuwagen war groß - doch auf den Kauf folgte der Frust: Nach ein paar Fahrten gefällt dem Besitzer das Auto doch nicht mehr so gut wie gedacht. Zurück zum Händler damit?
Dann werden freundliche Autoverkäufer plötzlich zu Gegnern.
Wenn ein neues Paar Turnschuhe bei der zweiten Anprobe zu Hause doch zwickt und drückt, gibt man es zurück. Die meisten Händler sind da kulant und erstatten den vollen Kaufpreis. Bei der Anschaffung eines Neuwagens sieht die Sache anders aus: Wer danach unzufrieden ist, weil ihm das Auto doch zu klein oder die Motorisierung zu schwach ist, wird diesen Fehlkauf nicht so leicht wieder los. Der Händler nimmt das Fahrzeug in der Regel nur mit erheblichen Abstrichen vom Kaufpreis zurück.
„In solch einer Situation hilft nur eines: Ruhe bewahren, bloß nichts überstürzen und weiter nach Alternativen suchen“, rät Arnulf Volkmar Thiemel vom ADAC. Beim Verkauf eines sehr jungen Gebrauchtwagens sei grundsätzlich mit einem hohen Wertverlust zu rechnen - daran führe kein Weg vorbei. Wer allerdings geduldig nach einem passenden Abnehmer für den Wagen sucht, könne wenigstens Einfluss darauf nehmen, wie viel Geld er am Ende tatsächlich verliert.
Ein Wertverlust bis zu 40 Prozent allein durch die Erstzulassung eines Neuwagens auf einen privaten Halter ist nach Auskunft des Branchendienstes Eurotax-Schwacke durchaus denkbar. Im Schnitt durch alle Fahrzeugsegmente liege er bei rund 20 Prozent, wobei Luxusautos meist mehr verlieren als kleinere Modelle.
Technisch gerechtfertigt sei der hohe Wertverlust extrem junger Fahrzeuge ohne Mängel normalerweise nicht, betont Thiemel. „Das hängt vielmehr mit der allgemeinen Wertschätzung neuer und gebrauchter Dinge und mit dem besonderen Verhältnis von Autokäufern zu einem Neuwagen zusammen“, erklärt er. „Wer bereit ist, viel Geld für seinen Traumwagen auszugeben, der möchte das Auto auch ganz nach seinen Vorstellungen gestalten und ausstatten. Zu Kompromissen sind dann die wenigsten bereit.“
Einen Neuwagenfehlkauf nach kurzer Zeit direkt beim Händler wieder rückgängig zu machen, sei deshalb mit Blick aufs Geld meist die schlechteste Idee: „Der Händler muss genau den passenden Kunden für das Auto finden, vor allem für ein Luxusmodell. Das ist nicht einfach“, erläutert Thiemel. Am schnellsten könne er den Wagen nur zu einem Schnäppchenpreis weiterverkaufen, und dabei will er auch noch etwas verdienen. Die Quittung dafür bekommt dann der Erstbesitzer mit einem vergleichsweise mickrigen Erlös.
Unglücklichen Neuwagenbesitzern bleibt also nur der unbequemere Privatverkauf. „Dabei lässt sich am einfachsten ein Käufer finden, der einen jungen Gebrauchten aus zweiter Hand akzeptiert und noch gutes Geld dafür bezahlt“, sagt der ADAC-Experte. Sinnvoll sei es, anhand von Angeboten in Autoverkaufsportalen im Internet oder in Zeitungsanzeigen einen guten Preis auszuloten und anschließend geduldig zu versuchen, den Höchstpreis zu erzielen.
Ein weit verbreiteter Irrtum sei ein grundsätzliches 14-tägiges Rückgaberecht für Waren, die zwar mängelfrei sind, aber dem Käufer plötzlich doch nicht mehr gefallen, sagt der Hagener Rechtsanwalt Jörg Elsner. „Das gilt nur für sogenannte Fernabsatzgeschäfte, die ausschließlich über das Internet oder per Telefon, Brief, Fax oder E-Mail abgeschlossen wurden“, erklärt er. Und das ist nach Einschätzung von Thomas Bradler von der Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen bei Neuwagenkäufen unüblich.
Außerdem müssten Kunden nach dem Widerruf eines Fehlkaufs im Fernabsatz unter Umständen Ersatz für den zwischenzeitlich aufgetretenen Wertverlust einer Ware leisten, so Bradler. Deshalb könnte ein Autohändler auch in diesem Ausnahmefall bei einem Neuwagen nach der Erstzulassung Abstriche vom ursprünglichen Kaufpreis machen.