Denn Autofahrer seien verpflichtet, alle drei Tage nach dem geparkten Fahrzeug zu schauen - auch dann, wenn es zugeschneit ist, erklärt der Verkehrsrechtsexperte Jörg Elsner aus Hagen. Schließlich sei es ja auch möglich, dass die Stadt mobile Halteverbote aufstellt und das ursprünglich legal abgestellte Auto dann im Halteverbot steht. Elsner leitet die Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht im Deutschen Anwaltverein (DAV) in Berlin. Anders sei die Rechtslage bei zugeschneiten Halteverbotsschildern, sagt Elsner: Ist das Verkehrsschild unter dem Schnee nicht zu erkennen, müsse der Autofahrer es nicht berücksichtigten.