25 000 Dollar Strafe für Google nach WLAN-Mitschnitt

Washington (dpa) - Google kommt in den US-Ermittlungen zum Mitschnitt von Informationen aus drahtlosen Netzen (WLAN) durch seine Kameraautos mit einer Strafe von 25 000 Dollar davon.

Auch diese Strafzahlung verhängte die Telekommunikationsbehörde FCC nicht wegen der Aufzeichnung der Informationen selbst, sondern weil Google die Ermittlungen behindert habe. Google betonte stets, die Informationen aus den WLAN-Stationen seien durch einen Software-Fehler versehentlich abgefangen und nie verwendet worden. Es gab Ermittlungen in vielen Ländern, die für den Internet-Konzern bislang eher glimpflich ausgingen.

Die Kameraautos, die Aufnahmen für den Google-Straßenatlas Streetview machten, registrierten auch die Position von WLAN-Stationen, um später den Google-Anwendern eine genauere Ortung zu ermöglichen. Dabei fing die Software allerdings auch unverschlüsselte Informationen aus diesen Netzen selbst ab. Google sprach zunächst von Datensplittern, bei einer ausführlichen Prüfung wurden aber teilweise auch E-Mails und andere Inhalte in den gespeicherten Daten gefunden.

Die Ermittlungen der FCC liefen bereits seit 2010, nachdem die Panne durch Nachfragen deutscher Datenschützer bekanntgeworden war. Am Ende entlastete die Telekom-Behörde Google - weil es in den USA keinen Präzedenzfall gebe, den entsprechenden Artikel zum Abhörverbot auf WLAN anzuwenden. Zugleich betonte die FCC, dass wichtige Fragen offen geblieben seien, weil ein Google-Mitarbeiter die Aussage verweigert habe. Der Entwickler der Software-Teils, der die WLAN-Informationen mitgeschnitten hatte, machte von seinem Recht Gebrauch, sich nicht selbst zu belasten.

Zugleich bemängelte die FCC (Federal Communications Commission), Google habe anfangs zu wenige Informationen herausgerückt. Deshalb wurde die Strafe von 25 000 Dollar verhängt. Google wies die Kritik zurück: „Wie die FCC anmerkt, haben wir den Regulierern alle Unterlagen zur Verfügung gestellt, die sie brauchten, um ihre Ermittlungen abzuschließen und sie haben keinen Gesetzesverstoß festgestellt.“ Das Unternehmen sei mit der FCC-Einschätzung seiner Kooperationsbereitschaft nicht einverstanden.