Abmahnung ernst nehmen - Aber nicht einfach bezahlen
Berlin (dpa/tmn) - Abmahnungen für Rechtverletzungen im Netz können teuer sein - und mit ihnen ist nicht zu spaßen. In Panik verfallen sollten Verbraucher aber nicht: Oft ist die geforderte Summe verhandelbar.
Wer eine Abmahnung für Rechtsverletzungen im Internet im Briefkasten findet, muss nicht in Panik geraten. Ernst nehmen sollte der Empfänger solche Schreiben aber auf jeden Fall, warnt Till Kreutzer vom Onlineportal „irights.info“. „Mit Abmahnungen ist nicht zu spaßen“, sagt er. Jede Summe bezahlen und ungelesen alles unterschreiben sollten Betroffene aber nicht - denn sonst zahlen sie möglicherweise zu viel oder öffnen gleich der nächsten Abmahnung Tür und Tor.
Inzwischen werden Privatpersonen nicht mehr nur für illegale Downloads von Musik und Filmen, sondern auch für andere Urheberrechtsverletzungen im Internet abgemahnt. In einem aktuellen Fall geht es zum Beispiel um einen Link auf Facebook: Weil das Soziale Netzwerk daneben automatisch ein urheberrechtlich geschütztes Vorschaubild einblendete, soll der Betreiber des Profils nun 1800 Euro zahlen, berichtet die Kölner Anwaltskanzlei Wilder Beuger Solmecke. „Das ist nur ein Beispiel von vielen“, sagt Kreutzer. Nicht jede Rechtsverletzung geschehe aus böser Absicht.
Zu jeder Abmahnung gehört eine sogenannte Unterlassungserklärung. Mit dieser verspricht der Unterzeichner, die Rechtsverletzung nicht noch einmal zu begehen. Hält er sich nicht daran, wird er eventuell gleich wieder abgemahnt. Die vorformulierte Erklärung ist aber in vielen Fällen zu umfassend oder zu vage, warnt Kreutzer. „Ich würde schon darauf achten, dass ich nicht zu viel verspreche.“ Betroffene könnten sich etwa von einem Urheberrechtsanwalt dazu beraten lassen, an welchen Stellen sich die Erklärung zu ihren Gunsten ändern lässt.
Und auch die in der Abmahnung geforderte Geldsumme mit Anwaltsgebühren und Schadenersatz sei nicht in Stein gemeißelt, sagt der Jurist: „Eine Abmahnung ist zuerst einmal eine Forderung.“ In vielen Fällen gebe es aber Verhandlungsspielraum, denn gesetzlich festgelegt sind die Summen nicht: „Es gibt Kanzleien, die verlangen für eine Rechtsverletzung 2000 Euro, andere für die gleiche nur 200.“
Was auch immer der Empfänger einer Abmahnung tut - schnell muss es auf jeden Fall geschehen. „In der Abmahnung stehen oft exakte Fristen“, erklärt Kreutzer. „Die würde ich auf jeden Fall einhalten.“ Denn sonst werde aus der Abmahnung schnell eine einstweilige Verfügung. „Und das wird dann richtig teuer.“