Abmahnung wegen Rollenspiel „Diablo III“
Berlin (dpa) - Ärger um den Computerspiele-Hit „Diablo III“: Verbraucherschützer haben den Hersteller Blizzard Entertainment wegen fehlender Informationen auf der Verpackung abgemahnt.
Kunden müssten bereits vor dem Kauf wissen, „unter welchen Voraussetzungen eine Software genutzt werden kann“, erklärte der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv). Blizzard habe bis zum 13. Juli Zeit, wegen dieser Wettbewerbsverstöße eine Unterlassungserklärung abzugeben.
Das Unternehmen habe nicht ausreichend darauf hingewiesen, dass Spieler eine dauerhafte Internet-Verbindung benötigen, erklärte der vzbv. Ebenso fehle die Information, dass Nutzer „Diablo III“ nur spielen können, wenn sie im Online-Netzwerk Battle.net angemeldet sind.
Die Verbraucherschützer bemängeln zudem, dass viele Spieler in der Startphase „Diablo III“ wegen Serverproblemen „über einen längeren Zeitraum“ nicht nutzen konnten.
„Diablo III“ gehört zu den kommerziell erfolgreichsten Spielen überhaupt. Hersteller Blizzard verkaufte nach eigenen Angaben allein in der ersten Woche 6,3 Millionen Kopien des Action-Rollenspiels. Der Titel kostet in Deutschland ab etwa 50 Euro.