Abzocke beim Online-Kauf: Nicht auf Drohungen reagieren
Berlin (dpa/tmn) - Dreiste Online-Abzocker fordern Geld von Nutzern, für Produkte, die diese gar nicht wollen. Oftmals kommt es zu Drohungen mit Anwälten und Inkasso-Firmen. Getäuschte Kunden sollten sich davon nicht beeindrucken lassen.
Sie drohen mit Anwälten, Inkasso-Firmen oder Strafanzeigen: Online-Betrüger drängen Nutzer oft penetrant dazu, für Waren oder Dienste zu zahlen, die diese gar nicht wollten. Geprellte Kunden sollten sich von den Forderungen nicht beeindrucken lassen und kein Geld überweisen, rät der IT-Branchenverband Bitkom aus Berlin.
Anbieter müssten erst einmal einen Vertragsabschluss nachweisen, um Geld verlangen zu können. Ein Vertrag komme aber nur zustande, wenn der Kunde sich darüber bewusst ist und wenn er über das Angebot informiert wurde. Das wissen auch die Abzocker: Trotz der Drohkulisse kommt es fast nie zu Gerichtsprozessen.
Zwar müssen Online-Shops und Abo-Dienste ihre Kunden ab sofort mit einer eindeutigen Schaltfläche auf kostenpflichtige Dienste oder Produkte hinweisen. Darauf sollten Nutzer aber nicht vertrauen, rät der Bitkom. Unseriöse Anbieter werde es weiterhin geben.
Wer eine ungerechtfertigte Geldforderung bekommt, könne den Vertrag auch anfechten oder widerrufen, um ganz sicher zu gehen. Musterbriefe dafür gibt im Internet von der Stiftung Warentest oder den Verbraucherzentralen. Der Brief geht am besten per Einschreiben mit Rückschein in die Post.
Dreiste Abzocker verschicken irgendwann einen gerichtlichen Mahnbescheid. Dem sollten getäuschte Kunden binnen zwei Wochen widersprechen. Eine Begründung ist nicht nötig. Dem Bitkom zufolge reichen die Betrüger in der Regel keine Klage ein.