Android-Prozess: Geschworene finden keine klare Antwort
San Francisco (dpa) - Die Geschworenen im Android-Prozess von Oracle gegen Google haben mit ihrer ersten Entscheidung für eine Patt-Situation gesorgt. Sie beschlossen zwar, dass Google bei der Entwicklung des mobilen Betriebssystem Android einige Urheberrechte von Oracle für die Software-Technik Java verletzt habe.
Zugleich waren sie aber uneins, ob dies eventuell vom Grundsatz des „Fair Use“ (angemessene Nutzung) gedeckt und damit nicht strafbar gewesen sei. Nach Bekanntgabe der Geschworenen-Entscheidung am Montag stellte Google angesichts der unklaren Situation den Antrag, den Prozess für gescheitert zu erklären. Beobachter gingen davon aus, dass Oracle in dieser Instanz kaum noch Chancen hat, den angestrebten Milliarden-Schadenersatz durchzusetzen. Der Prozess ist jetzt zunächst in die zweite Phase gegangen, bei der es um mögliche Patentverletzungen geht. In einem dritten Teil soll über Oracles Schadenersatz-Ansprüche entschieden werden.
Oracle wirft Google vor, mit Android Patente und Urheberrechte für Java zu verletzen. Java ist eine Software-Plattform, auf der Programme für die unterschiedlichsten Zwecke und auch für verschiedene Betriebssysteme aufsetzen können. Java wurde ursprünglich von Sun Microsystems entwickelt. Oracle hatte Sun und damit die Rechte an Java im Jahr 2010 übernommen. Google will keine Verletzung von Urheberrechten anerkennen und streitet Oracle auch das Recht ab, die ins Feld geführten Patente gegen Android einzusetzen.
Die Geschworenen mussten entscheiden, ob Google Urheberrechte von 37 sogenannten APIs verletzt habe, also von Software-Schnittstellen, über die man auf Java-Techniken zugreifen kann. Sie erkannten den eindeutigsten Verletzungsfall an: Ein Entwickler hatte neun Zeilen Softwarecode übertragen. Google hatte dies auch eingeräumt und aus aktuellen Android-Versionen entfernt. Da es aber um neun von insgesamt Millionen Zeilen Programmiercode geht, dürfte die Milliardenforderung von Oracle kaum zu halten sein.
Zugleich könnte die Entscheidung noch zu einem wichtigen Präzedenzfall für die amerikanische IT-Branche werden. Denn mit ihrer Antwort setzten die Geschworenen voraus, dass APIs generell urheberrechtlich geschützt werden können. Darüber gibt es schon seit Jahren eine Grundsatzdiskussion.
Die Geschworenen mussten alle Fragen einstimmig beantworten. Sie berieten fünf Tage lang. Die Frage, ob Oracle einen unrechtmäßigen Zugriff von Google auf technische Dokumentation zu den APIs nachgewiesen habe, beantworteten sie mit einem Nein.
Oracle hatte den eigenen Schaden ursprünglich mit mehr als sechs Milliarden Dollar beziffert, musste die Ansprüche später jedoch auf rund eine Milliarde herunterschrauben. Der Richter William Alsup versuchte vor Prozessbeginn, die Unternehmen zu einer außergerichtlichen Einigung zu drängen. Die Gespräche blieben jedoch ergebnislos. Der Prozess sorgte zu Beginn für Schlagzeilen, weil in ihm die beiden Konzernchefs Larry Ellison und Larry Page sowie andere bekannte Manager und Software-Entwickler aussagten.