Apps und Spiele: Datengierige Programme erkennen
Darmstadt (dpa/tmn) - Sie wollen doch nur spielen: Aber bei so mancher App räumt der Nutzer dem Programm Rechte ein, von denen er nichts weiß. Und schon werden Daten über ihn gesammelt, ohne dass ihm das klar ist.
Leichtsinn ist hier nicht angesagt, eher genaues Hinsehen.
Besitzer eines Tablets oder Smartphones müssen aufpassen, welche Rechte sie Apps oder Spielen einräumen. Denn oft wollen die Programme auf Dinge zugreifen, die sie für ihr Funktionieren eigentlich nicht brauchen. „Es gibt meistens keinen Grund, warum Spiele zum Beispiel den GPS-Sensor eines Geräts abfragen oder Internetzugang benötigen“, sagt Martin Mink vom Center for Advanced Security Research Darmstadt (CASED). Mit den Zugriffsrechten, die Nutzer gewähren, könnten die Apps Daten über ihn sammeln und versenden, erklärt der Datenschutzexperte: „Das ist im Grunde der Preis, den Sie für kostenlose Apps zahlen.“
Unterbinden lässt sich das nur, indem man datengierige Programme erst gar nicht herunterlädt und installiert, erklärt Mink: „Viele Nutzer achten aber kaum auf die Zugriffsrechte, weil sie zum Beispiel ein Spiel unbedingt nutzen wollen.“ Android-Apps weisen vor der Installation auf die gewährten Rechte hin, bei anderen Betriebssystemen müssen sich Vorsichtige die Produktbeschreibung oder Nutzungsbedingungen der Produkte genau ansehen. Oft geben auch Bewertungen von anderen Nutzern Hinweise auf potenzielle Datenkraken.
Bei sogenannten Check-in-Diensten gehört das Abfragen von GPS-Daten dagegen zum Funktionsprinzip. Nutzer von Programmen wie Foursquare, Facebook Places oder Latitude müssen sich aber im klaren darüber sein, dass ihre Daten zum Beispiel zum Erstellen eines Kundenprofils genutzt werden können. Besonders sensibel sollte man mit den Daten anderer Nutzer umgehen - bei manchen Angeboten ist es möglich, Freunde und Bekannte mit einzuchecken.
Auf die Rechte Dritter müssen Smartphone-Besitzer auch bei Fotos achten: Mit den modernen Geräten ist es zwar leicht, Schnappschüsse oder Partyfotos in sozialen Netzwerken oder anderswo im Netz zu verbreiten. Das Recht am eigenen Bild dürfe dabei aber nicht missachtet werden, deshalb sollten alle Fotografierten vor dem Hochladen um Erlaubnis gefragt werden, betont das Informationszentrum Mobilfunk (IZMF). Heimlich geknipste Bilder verletzen außerdem die Persönlichkeitsrechte der abgebildeten Personen.