ARD legt Berufung gegen Urteil zur „Tagesschau“-App ein
Berlin (dpa) - Im Rechtsstreit um die „Tagesschau“-App mit den Zeitungsverlagen hat die ARD Berufung gegen das Verbotsurteil des Kölner Landgerichts eingelegt.
Auf der Tagesschau-Webseite teilte der innerhalb der ARD für die Tagesschau zuständige NDR mit, dass die Frist für die Einreichung beim Oberlandesgericht Köln am kommenden Montag abgelaufen wäre. Das Kölner Landgericht hatte der ARD im September verboten, die „Tagesschau“-App vom 15. Juni 2011 weiter zu verbreiten.
„Die Kammer bewertet die "Tagesschau"-App als presseähnlich“, teilte das Gericht damals mit und folgte der Argumentation der Verlage. Das Urteil bezieht sich allerdings nur auf die App dieses einen Junitages im Jahr 2011, wie das Gericht klarstellte. Denn ein Zivilgericht könne immer nur im Einzelfall entscheiden und keine allgemeinen medienpolitischen Aussagen treffen, erläuterte der damalige Vorsitzende Richter Dieter Kehl.
Wie die ARD auf der Webseite weiter mitteilte, will sie unabhängig von der Berufung gegen das Urteil weiterhin versuchen, den Streit außergerichtlich beizulegen. „Ich bin sehr optimistisch, dass wir uns dann außergerichtlich einigen“, sagte WDR-Intendantin Piel bei der „Elefantenrunde“ zum Auftakt der Medientage am Donnerstag in München. Es gebe schon einen konkreten Termin für die Gespräche, hieß auf der ARD-Webseite.