Auch Congstar plant Volumengrenze für Festnetz-Kunden
Berlin (dpa) - Die Telekom-Tochter Congstar plant ebenfalls eine Volumen-Obergrenze für Kunden mit Festnetz-Internetanschluss. „Ja, auch Congstar plant mittelfristig Volumen-Tarife für DSL-Neukunden einzuführen“, erklärte eine Unternehmenssprecherin am Montag der dpa.
Zuvor hatte das Nachrichtenmagazin „Focus“ von den Plänen berichtet. Details nannte die Sprecherin nicht: „Konkrete Pläne gibt es hierzu zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht.“ Für Bestandskunden würden sich keine Veränderungen ergeben. Die Obergrenze würde also nur für Neukunden gelten.
Die Deutsche Telekom hatte im Sommer mit einer ähnlichen Ankündigung für Proteste gesorgt. Danach sollten Kunden, die ein Surfvolumen von 75 Gigabyte überschreiten, nur noch deutlich langsamer im Netz unterwegs sein. Für ihre Pläne zur Verlangsamung der Internetgeschwindigkeit wurde die Telekom „Drosselkom“ betitelt. Später ruderte das Unternehmen zurück, auch gedrosselte Nutzer sollten nun mit mindestens noch 2 MBit/s surfen können. Die Tempo-Bremse soll nicht vor 2016 greifen. Außerdem solle es weiterhin auch Flatrates ohne Einschränkungen geben, hieß es nach der Kritikwelle.
Damals teilte Congstar über das Online-Netzwerk Twitter mit, „bei uns ist eine Drosselung der DSL Aufträge nicht geplant“, wie der Fachdienst „Golem“ anmerkte. Das hat sich nun offenbar geändert. „Focus“ berichtete unter Berufung auf Kreise der Telekom, die Allgemeinen Geschäftsbedingungen bei Congstar sollten spätestens 2014 geändert werden. Die Obergrenze solle dann zwei Jahre später greifen - also 2016 wie bei der Telekom.
Die Proteste gegen die Volumenbegrenzung der Telekom erreichten sogar die Politik. Eine Petition an den Bundestag sammelte seitdem mehr als 76 000 Unterschriften. Die Unterstützer fordern das Parlament auf, Telefonanbietern eine bevorzugte Behandlung bestimmter Inhalte im Internet zu verbieten, also das Prinzip der Netzneutralität gesetzlich festzuschreiben. Die Telekom sieht unter anderem vor, den eigenen Multimedia-Dienst „Entertain“ von der Volumengrenze auszunehmen.