Auf ein entsprechendes Urteil des Finanzgerichts Münster (AZ: 7 K 781/14 AO) weist die Arbeitsgemeinschaft IT-Recht im Deutschen Anwaltverein hin.
Im verhandelten Fall hatte das Finanzamt den Anspruch eines Geschäftsmannes mit fünfstelligen Steuerrückstanden auf Aufrechterhaltung der Registrierung einer Internet-Domain gepfändet.
Die Registrierungsstelle widersprach dem Ansinnen - jedoch erfolglos. Das Gericht entschied, dass die Rechte aus dem Vertrag zwischen Registrierungsstelle und Schuldner pfändbare Vermögensrechte seien.