Bei Nacktbildern in der Cloud droht Ärger

München (dpa/tmn) - Ein Bild vom badenden Nachwuchs am Strand, Fotos vom Sonnenbaden am Baggersee? Solche Aufnahmen finden sich so ziemlich in jedem Familienalbum. Landen sie aber vom Smartphone in der Cloud, kann das Ärger geben.

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Nacktbilder in der Cloud kommen nicht gut an, wenn die Vorschriften und Moralvorstellungen des Cloud-Anbieters mit den in Deutschland üblichen Gewohnheiten kollidieren. Vor allem die großen US-Unternehmen scannen die auf ihre Server hochgeladenen Bilder nach illegalen Inhalten, berichtet die Zeitschrift „Chip“ (Ausgabe 07/2015). Für deutsche Nutzer sind die dort geltenden Vorschriften und Moralvorstellungen nicht immer nachvollziehbar - häufig entsprechen sie auch nicht in Deutschland geltendem Recht.

Das Problem beim Verständnis dafür, was erlaubt ist und was nicht, sind mitunter auch die vagen Formulierungen in den Nutzungsbedingungen der Dienste. Microsoft verbietet etwa die Speicherung von „Nacktaufnahmen, einschließlich vollständiger oder teilweiser Nacktaufnahmen“. Was das konkret heißt, bleibt offen. Auch Apple verbietet Inhalte, die „schädlich“, „vulgär“ oder „gehässig“ sind. Je nach Kulturkreis dürfte die Antwort darauf, was dies genau bedeutet, ziemlich unterschiedlich ausfallen.

Obwohl die Grenzen des Erlaubten also ziemlich unscharf sind: Wer gegen sie verstößt, muss trotzdem damit rechnen, dass sein Nutzerkonto gesperrt wird. Rechtsanwalt Udo Vetter beschreibt in seinem Lawblog den Fall eines Mandanten, der nach der Speicherung eines Bildes Besuch von der Polizei bekam. Ein automatischer Bilderscanner seines Cloudanbieters schlug Alarm, US-Behörden informierten die deutsche Polizei.

Ein Ausweg ist die Nutzung europäischer Anbieter. Diese haben nicht so strikte Vorgaben und unterliegen strengeren Datenschutzrichtlinien. Wer seine eigene Cloud aufsetzen will, kann das mit entsprechenden Netzwerkfestplatten ebenfalls tun.