Bei Rufnummernmitnahme präzise Angaben machen
Göttingen (dpa/tmn) - Allen Freunden und Bekannten die neue Handynummer mitzuteilen, kann sehr lästig sein. Einfacher ist es oft, beim Wechsel des Vertrags die alte Nummer mitzunehmen. Wer dabei nicht genau hinsieht, handelt sich aber schnell neue Probleme ein.
Wer von einem Mobilfunk-Anbieter zum anderen wechselt, will häufig seine Rufnummer mitnehmen. Das klappt aber nur, wenn der Verbraucher bei beiden Providern übereinstimmende Angaben macht. Darauf weist das Telekommunikationsportal „Teltarif.de“ hin. Denn die sogenannte Portierung läuft maschinell - schon kleine Unterschiede bei der Schreibweise des Namens oder der Adresse können daher für Probleme sorgen.
Am einfachsten ist die Rufnummernmitnahme bei Ablauf eines Mobilfunkvertrags: In diesem Fall müssen Verbraucher nur ihrem neuen Provider mitteilen, welche Nummer sie übernehmen wollen - der Rest läuft dann ohne ihr Zutun. Dafür haben sie nach Ablauf des Vertrags 30 Tage Zeit, danach verfällt das Recht des Kunden auf die Nummer.
Etwas komplizierter wird es, wenn jemand seine Nummer aus einem noch laufenden Vertrag mitnehmen will. Das ist zwar ebenfalls möglich. Der Kunde muss den alten Anbieter dann aber schriftlich darüber informieren, erklären die Experten. Der darf für die Freigabe der Nummer außerdem eine Gebühr von maximal 30,72 Euro verlangen. Neue Provider wollen für die Portierung in der Regel kein Geld. Stattdessen bieten sie manchmal sogar Vergünstigungen oder eine Gutschrift an, um neuen Kunden den Wechsel schmackhaft zu machen.
Der alte Mobilfunkvertrag läuft nach der Rufnummernmitnahme natürlich trotzdem weiter. Der Kunde muss also weiter dafür zahlen und erhält dafür auch eine neue Nummer. Den genauen Termin der Portierung bekommt er per SMS mitgeteilt. Aus technischen Gründen ist er währenddessen möglicherweise kurzzeitig nicht erreichbar. Länger als ein paar Stunden sollten die Unterbrechung den Angaben nach aber nicht dauern.