BGH: Keine unangekündigte Handy-Sperre
Karlsruhe (dpa) - Mobilfunkanbieter dürfen den Anschluss nicht ohne vorherige Ankündigung sperren, wenn Kunden ihr Kreditlimit überschreiten. Das entschied der Bundesgerichtshof in einem am Mittwoch (29.
Juni) veröffentlichen Urteil.
Der BGH erklärte eine entsprechende Klausel in Verträgen des Mobilfunkanbieters E-Plus für unwirksam (Aktenzeichen: III ZR 157/10). Die Bestimmung bedeute eine unangemessene Benachteiligung der Kunden. Das BGH verwies auf die Vielzahl der möglichen Tarife, die unter anderem je nach Tageszeiten, Wochentagen, dem Ausgangs- und dem Zielland des Anrufs variieren können. Es sei „dem durchschnittlichen Kunden eine auch nur halbwegs zuverlässige Übersicht, wann die ... eingeräumte Kreditlinie erreicht wird, oftmals nicht möglich“, heißt es in der Begründung.