Brüssel prüft Amazons Vertriebsvereinbarungen für E-Books

Brüssel (dpa) - Der Online-Händler Amazon gerät mit seinem E-Book-Geschäft ins Visier der Wettbewerbshüter der EU-Kommission. Die Behörde prüft Vertriebsvereinbarungen für elektronische Bücher, die Amazon mit Verlagen trifft, wie sie am Donnerstag mitteilte.

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Dabei verpflichteten sich die Verlage laut EU-Kommission zum Beispiel, Amazon mindestens ebenso gute Konditionen zu gewähren wie Wettbewerbern. Zudem müsse Amazon informiert werden, wenn Konkurrenten andere oder günstigere Konditionen erhalten.

Die EU-Kommission will nun prüfen, ob solche Klauseln den Wettbewerb zwischen E-Book-Händlern beschränken - was zu weniger Auswahl für Verbraucher führen könnte. Der Onlinehändler mit Hauptsitz in den USA ist der größte E-Book-Verkäfer in Europa.

Amazon zeigte sich in einer Stellungnahme überzeugt, dass die Vereinbarungen mit den Verlegern der Rechtslage entsprächen und im besten Interesse der Leser seien. Der Konzern werde mit der Brüsseler Behörde zusammenarbeiten.

Zunächst nimmt die EU-Kommission die größten Märkte für E-Books im europäischen Wirtschaftsraum unter die Lupe, das heißt die Märkte für englische und deutsche elektronische Bücher. In Deutschland hatte es lange, zähe mit mehreren Verlagsgruppen über einen neuen Deal beim E-Book-Vertrieb gegeben.

„Amazon hat ein erfolgreiches Geschäft aufgebaut“, erklärte EU-Wettbewerbskommissarin Margrethe Vestager. „Allerdings ist es meine Aufgabe, sicherzustellen, dass sich die Vereinbarungen von Amazon mit Verlagen nicht nachteilig auf die Verbraucher auswirken, indem sie andere E-Book-Händler hindern, Innovation zu schaffen und Amazon im Wettbewerb die Stirn zu bieten.“

Der Börsenverein des Deutschen Buchhandels reagierte erfreut: „Wir begrüßen es, dass die EU-Kommission die erpressungsgleichen Geschäftspraktiken von Amazon untersucht. Damit wird die von uns angemahnte Marktkontrolle wahrgenommen“, teilte der Verein mit.

Die EU-Kommission betonte, der Ausgang der Untersuchung sei offen. Eine Frist für den Abschluss gibt es nicht. Sollte sich der Verdacht der EU-Behörde bestätigen, droht Amazon am Ende des Verfahrens ein Bußgeld von bis zu zehn Prozent des weltweiten Jahresumsatzes.