Illegaler Musiktausch: Keine automatische Haftung für Kinder
Karlsruhe (dpa) - Eltern haften nicht automatisch, wenn ihre Kinder vom heimischen PC aus illegal Musik im Internet getauscht haben. Das hat der Bundesgerichtshof (BGH) entschieden und damit seine bisherige Rechtsprechung bekräftigt.
Danach haften Eltern nicht, wenn sie ihre
Kinder über die Illegalität von bestimmten Tauschbörsen aufgeklärt
und ihnen die Teilnahme daran verboten haben. (Az.: I ZR 7/14 u.a.)
Im konkreten Fall scheiterte jedoch eine Alleinerziehende Mutter mit
ihrer Revision beim BGH. Ihre Tochter hatte vor der Polizei
zugegeben, 2007 illegal Musik auf einer Online-Börse getauscht zu
haben. Die Mutter konnte nicht nachweisen, dass sie das Mädchen
richtig aufgeklärt hatte und muss jetzt Schadenersatz und
Abmahnkosten in Höhe von rund 3900 Euro zahlen. Die Frau war von der
Musikindustrie verklagt worden.
Insgesamt lagen dem BGH drei Fälle zum sogenannten Filesharing vor.
Dabei werden Daten wie Musiktitel über das Internet heruntergeladen
und gleichzeitig für andere Anwender ins Netz gestellt. Das ist
illegal, wenn die Rechteinhaber das nicht wollen.
Die Plattenfirmen Warner Music, Sony Music, Universal Music und EMI
hatten mehreren Familien Urheberrechtsverletzungen vorgeworfen und
sie verklagt. Die beklagten Anschlussinhaber sollen demnach etliche
Musiktitel zum Herunterladen verfügbar gemacht haben.
Die Unternehmen bekamen beim BGH jetzt in allen drei Fällen recht, da
sich die Familien nicht von der Haftung befreien konnten. So konnte
eine Familie nicht glaubhaft nachweisen, dass sie zum
fraglichen Zeitpunkt tatsächlich auf der spanischen Ferieninsel
Mallorca gewesen war. Ihre Aussagen zum angeblichen Urlaub waren
derart widersprüchlich, dass die Vorinstanz ihnen nicht glaubte.
Landgericht und Oberlandesgericht Köln hatten als Vorinstanz in allen
drei Fällen bereits den Unternehmen recht gegeben und die Beklagten
zu Schadenersatz und Abmahnkosten in jeweils vierstelliger Höhe
verurteilt.