Zankapfel Urheberrecht Bundesgericht verhandelt Haftung von Youtube
Karlsruhe (dpa) - Ein Streit um die Haftung für Rechteverletzungen bei Youtube beschäftigt seit Mittwoch den Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe - ein Urteil könnte den Druck auf solche Plattformen beträchtlich erhöhen.
Der Vorsitzende Richter deutete an, dass der weltgrößte Musikprovider möglicherweise auch als sogenannter Täter oder wenigstens Mittäter in Frage kommen könnte. Für eine Entscheidung müsse die bisherige Rechtsprechung auf europäischer Ebene zumindest berücksichtigt werden. Die Richter müssen klären, ob die Plattform grundsätzlich verantwortlich ist für hochgeladene Inhalte oder zumindest viel strenger prüfen muss, ob Clips gegen Urheberrecht verstoßen (Az.: I ZR 140/15). Wann ein Urteil fällt, ist unklar.
Bislang begreift sich Youtube als technischer Dienstleister, der lediglich fremde Inhalte anderen zugänglich macht. Falls Rechte verletzt würden, sei nicht das Unternehmen haftbar zu machen. „Ein Unding“, sagt der Kläger, der Hamburger Musikproduzent Frank Peterson. „Ich will, dass Youtube verantwortlich für die hochgeladenen Inhalte ist, denn sie sind die Nutznießer.“
Er zieht seit zehn Jahren gegen die Google-Tochter zu Felde: Verschiedene Titel einer Tournee und eines von ihm produzierten Albums der Sopranistin Sarah Brightman seien illegal auf Youtube eingestellt und er damit um die Früchte seiner Arbeit gebracht. „Das Geschäftsgebaren von Youtube empfinde ich als extremst ungerecht“, sagt der erfolgreiche Produzent.
Die Gegenseite verneinte eine Täterschaft von Youtube vehement. Das würde das Ende des Geschäftsmodells solcher freien Plattformen bedeuten, erklärte der BGH-Anwalt Thomas Winter. Schließlich seien es die Nutzer, die die beanstandeten Clips aktiv hochladen - und nicht Youtube.
Der sogenannte Value Gap, also die Diskrepanz zwischen dem wirtschaftlichen Nutzen der Clips für Plattformen wie Youtube und dem, was die Rechteinhaber davon sehen, ist seit Jahren ein Streitpunkt. Youtube verdient hohe Summen mit Inhalten, die urheberrechtlich geschützt sind und allzu zu oft unberechtigt von Nutzern hochgeladen werden.
„Es ist ein großes Ungleichgewicht, dass der größte Musikdienst der Welt mit über einer Milliarde Nutzer an die Rechteinhaber und ihre Partner vergleichsweise sehr wenig abgibt“, sagt dazu Florian Drücke, Chef des Bundesverbands Musikindustrie (BVMI). Laut BVMI-Dachverband IFPI findet derzeit knapp die Hälfte des Musik-Streamings in Deutschland über Video-Streaming-Dienste wie Youtube statt. Sie tragen zusammen aber nur 1,9 Prozent zum Umsatz bei.
Was tun also angesichts des Missverhältnisses? Letztlich wäre es auch eine Aufgabe des (EU)-Gesetzgebers, hier eine andere Rechtslage zu schaffen und und Youtube und Co. zur Einrichtung von Uploadfiltern zu verpflichten, erklärt Christian Solmecke, Experte für Internetrecht. „Letztlich sollte es Möglichkeiten geben, solche Inhalte frei zu benutzen und auf technische Weise zu sichern, dass jemand für die Werke zahlt.“