Bußgelder verhängt Bundesnetzagentur springt Verbrauchern zur Seite
Bonn (dpa) - Wer Verbraucher mit Werbeanrufen belästigt, gestörte Anschlüsse nicht in Ordnung bringt oder versprochene Datenraten nicht liefert, bekommt es mit der Bundesnetzagentur zu tun.
Im auslaufenden Jahr schaltete die oberste Aufsichtsbehörde über die deutschen Telekommunikationsmärkte rund 3000 Telefonnummern wegen unerlaubter Werbung ab und verhängte Bußgelder in Höhe von mehr als 800 000 Euro. Das war fast doppelt so viel wie im Vorjahr. „Wir nutzen unsere Befugnisse konsequent aus“, erklärte der Präsident der Bundesnetzagentur Jochen Homann, in Bonn.
Das Durchgreifen der Behörde kommt bei den Verbrauchern gut an: Sie wenden sich immer öfter mit Anfragen an die Bonner Aufseher. Dabei sind die Störung von Telefonanschlüssen und der Missbrauch von Rufnummern die häufigste Ursache für Kundenbeschwerden. In diesem Jahr seien pro Monat im Schnitt 18 000 Verbraucheranfragen und -beschwerden eingegangen und damit erstmalig im Jahr auf 220 000 gestiegen (2015: 200 000), bilanzierte die Bundesnetzagentur.
Verbesserungen registrierte die Behörde 2016 unterdessen beim Anbieterwechsel. In 2700 Fälle habe sich die Bundesnetzagentur bei den beteiligten Unternehmen eingeschaltet, weil es bei einem Wechsel zur Versorgungsunterbrechung gekommen war. Ein Jahr zuvor lag die Zahl noch doppelt so hoch.
Ziel der Bundesnetzagentur sei es weiterhin, die Zahl zu reduzieren. Für die meisten Verbraucher klappe der Telefonwechsel mittlerweile aber problemlos. Jedes Jahr suchen sich nach Angaben der Deutschen Telekom über drei Millionen Kunden im Mobilfunk und Festnetz einen neuen Anbieter.
Dass die Aufsichtsbehörde inzwischen als Behörde für Verbraucher wahrgenommen werde und deren Vertrauen genieße, zeige sich auch beim starken Zuwachs der Schlichtungsverfahren, hieß es. Diese hätten sich 2016 auf gut 2000 verdoppelt. Dabei ging es um unter anderem um gestörte Telefonschlüsse oder um Datenübertragungsraten. Mit der kostenlosen Schlichtung stellt die Bundesnetzagentur ein Verfahren zur Verfügung, das in Streitfällen eine Einigung zwischen Kunden und Telekommunikationsanbieter erleichtert.