Mensch muss eingreifen können Bundestag beschließt Rechtsrahmen für Computerautos
Berlin (dpa) - In Autos auf deutschen Straßen sollen Computer künftig Fahrfunktionen übernehmen dürfen - der Mensch am Steuer muss aber immer wieder eingreifen können.
Die Systeme müssten jederzeit zu übersteuern oder zu deaktivieren sein, heißt es in einem Gesetz, das der Bundestag am Donnerstag mit den Stimmen der großen Koalition verabschiedet hat. Die Regeln müssen noch durch den Bundesrat.
Verkehrsminister Alexander Dobrindt (CSU) erklärte: „Wir ermöglichen damit, dass der Fahrer während der hochautomatisierten Fahrt die Hände vom Lenker nehmen darf, um etwa im Internet zu surfen oder E-Mails zu checken.“
Die „Rückübernahme“ des Lenkrads wird dann vorgeschrieben, wenn der Computer dazu auffordert oder wenn die automatisierte Fahrfunktion gestört wird, zum Beispiel durch einen geplatzten Reifen. Für Nachweise in Zweifelsfällen muss das automatisierte Fahrzeug einen Datenspeicher haben - ähnlich der „Blackbox“ bei Flugzeugen.
Das Parlament konkretisierte die zunächst vorgesehene Vorgabe, dass Fahrer „rechtzeitig“ zum Beispiel durch ein Ton- oder Lichtsignal aufgefordert werden müssen, wieder selbst zu fahren. Nun müssen die Systeme dies „mit ausreichender Zeitreserve“ vor Abgabe der Steuerung signalisieren.