Lizenz für Kreative Creative Commons bietet gleiches Recht für alle
Berlin (dpa/tmn) - „Dieses Video ist in Ihrem Land nicht verfügbar. Das tut uns leid.“ Dieser Satz war in den letzten Jahren für deutsche Besucher der Videoplattform Youtube, die urheberrechtlich geschützte Videos aufrufen wollten, prägend.
Sie waren auf breiter Bank regelrecht ausgesperrt.
Hintergrund für die Beschränkungen bei internationalen Youtube-Videos war der jahrelange Streit um Rechte und Lizenzgebühren, den Youtube und die Musikrechteverwertungsgesellschaft Gema geführt hatten.
Darüber können Künstler, die Creative Commons (CC) nutzen, nur lächeln. Ihre Werke wurden nie von Sperren bedroht, da sie keine Gema-Mitglieder sind. Creative Commons, was so viel wie schöpferisches Gemeingut bedeutet, ist eine gemeinnützige Organisation, die seit 2001 einfache und international anwendbare Lizenzverträge für Urheberrechte anbietet. Kreative sollen so auf einfache Weise ihre Werke schützen und gleichzeitig jedem Interessierten zugänglich machen können.
Markus Beckedahl, Chefredakteur von „Netzpolitik.org“, erklärt die Idee hinter dem Konzept: „Beim gesetzlichen Standardschutz gilt die Regel "Alle Rechte vorbehalten".“ Ob ein Werk genutzt werden darf, muss einzeln verhandelt werden. Das sei für kleinere Kreative kaum realisierbar. In Zeiten digitaler Medien, in denen ein schneller Austausch einer unüberschaubaren Zahl von Werken möglich ist, wirke das traditionelle Urheberrecht für viele Kreative zunehmend hinderlich, sagt Beckedahl, der auch bei Creative Commons Deutschland mitarbeitet. „CC helfen den Urhebern dabei, einfach und rechtlich gesichert zu definieren, was mit ihren Werken geschehen darf — und was nicht.“
Um Creative Commons zu einer praktikablen Lizenz für wirklich jedermann zu machen, mussten die Erfinder eine einfache Lösung entwickeln. David Pachali vom Urheberrechtsportal „iRights.info“ erklärt, wie sich das Lizenzpaket zusammensetzt. „CC funktioniert nach dem Baukastenprinzip. Es gibt sechs Bausteine, aus denen sich vier verschiedene Lizenzierungsverträge zusammenstellen lassen.“ Zur einfachen Erkennung werden die Bausteine mit Kürzeln versehen, die aneinandergereiht werden. Die Kürzel stehen immer direkt auf, am oder beim Werk, so dass die CC-Lizenz sofort ersichtlich ist und die Bedingungen der weiteren Verwendung eindeutig sind.
Am Anfang einer jeden Lizenz steht immer das Kürzel CC, um anzuzeigen, dass es sich um eine Creative-Commons-Lizenz handelt. Auch das Kürzel BY ist Bestandteil fast jedes Lizenzpakets. Es steht für die Namensnennung des Urhebers. Dieser muss also immer genannt werden, wenn sein Werk verwendet wird.
NC steht für „non-commercial“. Der Autor legt damit fest, dass er keine kommerzielle Nutzung seiner Arbeit wünscht. Für eine nicht-kommerzielle Nutzung ist sein Werk damit aber freigegeben, ohne dass eine Erlaubnis eingeholt werden muss. Wer dann doch damit Geld verdienen will, muss das vorher zwingend beim Autoren anfragen.
Wenn der Autor keine weitere Bearbeitung seines Werks wünscht, greift er auf die Regelung „no derivatives“ (ND) zurück. Sein Werk darf dann nur so verwendet werden, wie er es freigegeben hat. Das schließt nicht aus, dass man nur einen Teil davon nutzt, etwa einen Musikstück-Ausschnitt. Dieser Teil darf aber nicht verändert werden.
Der Baustein SA steht für „share alike“. Damit erlaubt der Autor die Bearbeitung seines Werks, aber unter der Bedingung, dass das resultierende neue Werk unter denselben CC-Bedingungen geteilt wird. Damit wollen Autoren den kreativen Fluss erhalten und auch andere Kreative dazu ermutigen, ihre Werke unter CC zu veröffentlichen.
Aus diesen Bausteinen lassen sich verschiedene Lizenzen erstellen. Bei CC-BY muss etwa nur die Namensnennung erfolgen. Die sonstige Art der Verwendung ist freigestellt. Bei CC-BY-ND muss das Werk zusätzlich unverändert bleiben. CC-BY-NC setzt eine nicht-kommerzielle Nutzung voraus. Und CC-BY-NC-ND vereint die beiden vorher genannten Lizenzen. Bestehen Künstler auf die Nutzung unter denselben Bedingungen, wählen sie CC-BY-SA, bei CC-BY-NC-SA kommt noch der Passus zur nicht-kommerziellen Nutzung hinzu.
„Dass die CC-Lizenzen auch in Deutschland Gültigkeit besitzen, haben mehrere Gerichtsurteile bereits bestätigt“, klärt Pachali die Frage nach der Anwendbarkeit im deutschen Raum. Detaillierte Informationen zu CC, inklusive einer Suchmaschine und einem Lizenzgenerator für CC-Inhalte, finden sich auch auf der deutschen Seite der Organisation.