Cybermobbing ist in Deutschland kein Straftatbestand

Berlin (dpa) - Mobbing im Internet ist in Deutschland kein eigener Straftatbestand. Das gilt nach Angaben des Bundeskriminalamtes (BKA) auch für andere Formen des Mobbings. Das heißt nicht, dass die Täter in jedem Fall ungeschoren davon kommen.

Wer jemanden schikaniert oder terrorisiert, macht sich möglicherweise strafbar - zum Beispiel wegen Beleidigung, übler Nachrede oder Nötigung.

Wenn ein Täter etwa ein brutales Handyvideo in der Schule an Minderjährige verbreitet, macht er sich wegen Gewaltdarstellungen strafbar. Fotos oder Videos aus einem geschützten Raum - etwa einer Wohnung - bewusst Dritten zugänglich zu machen, kann mit einer Freiheitsstrafe von bis zu einem Jahr oder mit einer Geldstrafe geahndet werden. Die Polizei betont, dass zu den geschützten Räumen auch Umkleidekabinen und Toiletten gehören, ein Klassenraum dagegen nicht.

Laut Bundesjustizministerium gab es in den vergangenen Jahren keinen Vorstoß, Mobbing als Straftatbestand zu etablieren. Derzeit gibt es einer Sprecherin zufolge ebenfalls keinen Handlungsbedarf - weil (Cyber-)Mobbing Straftatbestände enthalten könne, heißt es.