Datenschutzerklärungen von Onlinediensten studieren
München (dpa/tmn) - Onlinedienste wie etwa Webspeicher sind eine praktische Sache. Nutzer sollten nur eines nicht vergessen: Selbst wenn die Dienste kostenlos nutzbar sind, bezahlt man häufig mit seinen Daten.
Anwender sollten vor der Anmeldung bei Internetdiensten grundsätzlich deren Datenschutzerklärungen lesen. Das gelte insbesondere für Onlinespeicher, wo der Nutzer besonders viele Informationen wie Dokumente oder Bilder ablegt, erklärt der TÜV Süd. Denn gerade bei kostenlosen Web-Dienstleistungen sei die Gefahr groß, dass man dennoch zur Kasse gebeten wird - und zwar mit seinen persönlichen Daten.
Allerdings müssen Verwendungszwecke wie die Nutzung der Daten für personalisierte Werbung oder deren Verkauf an Dritte in den Datenschutzbestimmungen aufgelistet werden, erklären die Experten. Die Bestimmungen nimmt der Nutzer bei einer Registrierung an.
Datenschutzerklärungen von ausländischen Anbietern sollten besonders gründlich geprüft werden, weil dort meist andere und oft geringere Datenschutzanforderungen als in Deutschland gelten.
Vor allem sensible Dateien sollten Nutzer nicht unverschlüsselt in einem Onlinespeicher ablegen. Sie lassen sich etwa vor oder beim Hochladen mit Tools wie TrueCrypt oder Boxcryptor verschlüsseln.