WhatsApp muss Kleingedrucktes auf Deutsch anbieten
Berlin (dpa) - Der Kurzmitteilungsdienst WhatsApp darf in Deutschland nicht mehr englischsprachige Vertragsbedingungen verwenden. Auch beim Impressum muss WhatsApp nachbessern.
Das hat das Landgericht Berlin nach Klage des Verbraucherzentrale Bundesverbands (vzbv) entschieden. Das sogenannte Versäumnisurteil ist noch nicht rechtskräftig. (AZ: 15 O 44/13)
WhatsApp war im Februar für 19 Milliarden Dollar an Facebook verkauft worden. Der Deal ist aber noch nicht komplett vollzogen, so dass nicht Facebook, sondern WhatsApp selbst für die Mängel im Kleingedruckten verantwortlich ist. Der Dienst stellt seine Allgemeinen Geschäftsbedingungen nur in englischer Sprache zur Verfügung. Dies sei Verbrauchern in Deutschland nicht zuzumuten, da nicht zu erwarten sei, dass alle die Vertragsbedingungen ohne weiteres verstehen, urteilten die Richter des Landgerichts.
Wer den Messenger-Dienst WhatsApp nutzen möchte, muss sich zunächst registrieren. Dabei sind sowohl die Nutzungsbedingungen als auch die Datenschutzhinweise nur in englischer Sprache verfasst. Nach Einschätzung der Verbraucherschützer macht WhatsApp auch keine vollständigen Angaben im Impressum. Diese seien jedoch erforderlich, um beispielsweise bei Beschwerden mit dem Unternehmen in Kontakt treten zu können.
Gegen WhatsApp-Chef Jan Boris Koum in Kalifornien erging nun ein Versäumnisurteil, da das Unternehmen laut Gericht die Entgegennahme der Klageschrift verweigert hatte. WhatsApp hat zwei Wochen ab Zustellung Zeit, Einspruch gegen das Urteil einzulegen, ansonsten wird es rechtskräftig. In diesem Fall muss WhatsApp zukünftig in Deutschland auch deutschsprachige Vertragsbedingungen verwenden.
WhatsApp ist die mit Abstand beliebteste Smartphone-App in Deutschland. Nach den Zahlen des Mobile Monitor 2014 von Goldmedia nannte rund ein Fünftel der Smartphone-Nutzer die Kommunikations-App als ihren Favoriten. Auf Rang 2 folgt mit deutlichem Abstand Facebook mit einem Anteil von 3,8 Prozent.