Domain-Name darf keine Markenrechte verletzen
Düsseldorf (dpa/tmn) - Wer sich für seine Internetseite eine eigene Domain zulegt, darf mit dem Namen keine Rechte verletzen. Ist die Webadresse oder auch nur ein Teil davon bereits als Marke eingetragen, drohen im schlimmsten Fall teure Klagen und Abmahnungen.
Um einen Überblick über die bereits geschützten Markennamen zu gewinnen, können Interessenten die Suchmaschine des Deutschen Patent- und Markenamts auf dessen Webseite nutzen.
Allerdings tauchen hier nur sogenannte Registermarken auf, erklärt die EU-Initiative Klicksafe. Daneben gibt es auch andere Varianten geschützter Namen: Titel von Büchern, Filmen und anderen Werken und Medien sind in vielen Fällen ebenfalls tabu. Hier hilft eine simple Recherche per Suchmaschine: Wird der Wunschname der eigenen Webseite bereits anderswo verwendet, lassen Nutzer davon lieber die Finger. Zwar gelten Markenrechte eigentlich nur für Webseiten, die geschäftlich genutzt werden. Unter Umständen reicht aber schon eine Werbeeinblendung, für die der Seitenbetreiber Geld bekommt, um entsprechend eingestuft zu werden.
Etwas komplizierter ist der Fall bei Eigennamen, egal ob von Städten, Unternehmen, eingetragenen Vereinen oder Personen. Diese gelten zwar prinzipiell auch als geschützt. Haben aber zum Beispiel zwei Personen den gleichen Namen, haben auch beide ein Anrecht auf die entsprechende Domain. Hier gilt: Wer zuerst kommt, mahlt zuerst. Einzige Ausnahme sind Fälle von sogenanntem überragendem Interesse, etwa wenn der eigene Nachname gleichzeitig auch der Name eines großen Unternehmens ist.