Drittanbietersperre schützt vor Kostenfallen auf dem Handy
Erfurt (dpa/tmn) - So mancher Handynutzer hat sich schon über seine Rechnung gewundert. Vor allem wenn dort Kosten für unerwünschte Abos auftauchen, kann es teuer und ärgerlich werden.
Handybesitzer können sich mit einer Drittanbietersperre vor Kostenfallen schützen. Darauf weist die Verbraucherzentrale Thüringen hin. Mit der Sperre wird das sogenannte WAP-Billing unterbunden, also das Bezahlen von Abos für Klingeltöne, Spiele und anderen Internetdiensten per Telefonrechnung. Um in eine solche Kostenfalle zu tappen, reicht oft schon ein versehentlicher Klick auf ein Werbebanner einer App, warnen die Verbraucherschützer. Mit der Drittanbietersperre ist das nicht mehr möglich.
Verbraucher sollten ihrem Provider am besten schriftlich mitteilen, dass sie eine solche Sperre wünschen. In der Regel geht das zwar auch telefonisch per Hotline. „Die Frage ist aber, ob man sich darauf verlassen kann“, sagt Ralf Reichertz von der Verbraucherzentrale Thüringen. Ein Brief dient im Streitfall als Beweis dafür, dass der Kunde die Sperre tatsächlich eingerichtet hat.
Es kann allerdings auch sein, dass durch die Sperre einige nützliche Dienste nicht mehr funktionieren. Mobil gekaufte Fahrkarten für öffentliche Verkehrsmittel werden zum Beispiel oft über die Telefonrechnung bezahlt. Manche Provider bieten für solche Fälle eine Teilsperre an, mit der zum Beispiel nur Abo- oder Erotikdienste vom WAP-Billing ausgeschlossen sind.