Ebay-Kunden haften nicht für Konto-Missbrauch

Düsseldorf (dpa/tmn) - Ebay-Kunden haften nicht, wenn jemand unbefugt Angebote einstellt. Das betrifft auch Familienmitglieder. So urteilte der Bundesgerichtshof. Trotzdem sollten eBay-Mitglieder sorgsam mit ihren Zugangsdaten umgehen, sagte Webexperte Georg Tryba.

„Jeder muss für sich entscheiden, wie weit er geht“, sagte Georg Tryba von der Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen mit Blick auf Lebenspartner oder Familienmitglieder. Um Missverständnisse oder sogar Prozesse zu vermeiden, sei es aber sinnvoll, wenn jeder seinen eigenen Account habe und nutze.

Nach dem BGH-Urteil am Mittwoch (11. Mai) muss sich der Inhaber eines eBay-Kontos nicht zurechnen lassen, wenn jemand ohne sein Wissen unbefugt das Konto für eine Internet-Auktion nutzt (Aktenzeichen: VIII ZR 289/09). Im dem Fall war über das eBay-Konto einer Frau eine Gastronomieeinrichtung im Wert von mehr als 30 000 Euro zur Versteigerung eingestellt worden. Die Kontoinhaberin nahm das Angebot einen Tag später aus dem Netz - sie sagt, ihr Ehemann habe die Einrichtung ohne ihr Wissen eingestellt. Aus diesem Grund sei sie nicht an das Angebot gebunden, entschied der BGH. Sie müsse sich das Angebot nicht zurechnen lassen - selbst wenn sie ihre Zugangsdaten nicht sorgfältig aufbewahrt hatte.

Letztlich sei ein Konto bei eBay aber mit einem Bankkonto vergleichbar, warnte Tryba. „Das ist keine Bagatelle, da fließt Geld.“ Laufende Kontrolle sei notwendig, um Hinweise darauf zu bekommen, ob es vielleicht verdächtige Aktivitäten auf dem Konto gibt. „Wenn man so einen Account hat, sollte man regelmäßig reingucken, ob da was passiert, selbst wenn man gerade nichts verkauft oder gekauft hat“, sagt Tryba. „Prävention ist das beste Mittel.“

Hat ein Account-Inhaber den Verdacht, dass er beispielsweise durch Phishing Opfer eines Kontodiebstahls geworden ist, und nun völlig Fremde über sein Konto kaufen oder verkaufen, sollte er handeln. „Sofort eBay informieren und das Passwort ändern lassen, damit der Täter keine Möglichkeit mehr hat, kriminelle Geschäfte abzuwickeln“, sagt Tryba. „Wenn jemand unberechtigt zugange ist, muss ich außerdem zur Polizei gehen und Anzeige erstatten.“

Wie man sein Mitgliedskonto schützt und den Diebstahl von Zugangsinformationen meldet, hat eBay unter http://dpaq.de/vr6eR sowie unter http://dpaq.de/xk4vZ zusammengefasst. Ein Formular zur Überprüfung seiner persönlicher Daten bei einem Verdacht auf Datenmissbrauch findet sich unter http://dpaq.de/RV8mX.