Eigene Website erstellen — rechtliche Fallstricke vermeiden
Wenn Unternehmen und Privatpersonen eine Website planen, denken Sie hauptsächlich an das Layout und nutzerfreundliche Inhalte — die rechtlichen Bestimmungen werden dagegen oft vernachlässigt.
Das kann Website-Betreibern schnell juristischen Ärger einhandeln.
Die benutzerfreundlichen Baukastensysteme, die zahlreich im Internet zu finden sind, verleiten vor allem Privatnutzer dazu, eine Website im Schnellverfahren zu erstellen. Viele vergessen dabei jedoch, dass auch bei einem privaten Internet-Auftritt bestimmte rechtliche Vorgaben zu befolgen sind. Nutzer sollten vor allem auf diese Aspekte achten:
Bevor es mit der Gestaltung des persönlichen Internet-Auftritts losgeht, muss ein Domain-Name her, der möglichst prägnant ist und zum Inhalt der Seite passt. Mittels eines Domain-Checks — wie hier von 1und1 — lässt sich herausfinden, ob die Wunschadresse noch verfügbar ist. Vor der Wahl der Wunschdomain sollte man sich jedoch vergewissern, dass der Name nicht schon als Marke rechtlich geschützt ist. Das bewahrt vor Abmahnungen, die drohen, wenn Website-Betreiber einen bereits vergebenen Domain- oder Markennamen verwenden — weil er so schön klingt und so eingängig ist: etwa Chefkoch.de (für eine Koch-Seite) oder Glamour (für eine Mode- und Beauty-Seite).
Gemäß § 5 Telemediengesetz (TMG) benötigen alle Online-Dienste, die geschäftliche Ziele verfolgen, ein vollständiges Impressum. Wer also auf seiner Website Inhalte, Waren oder Dienstleistungen gegen Entgelt anbietet (zum Beispiel Online-Shops oder Web-Hoster), kommt an diesem Gesetz nicht vorbei. Lediglich Websites, die ausschließlich persönlichen Zwecken dienen, unterliegen nicht der Impressumspflicht. Betreiber privater Websites sollten dennoch aufpassen: Werden Werbebanner platziert oder laufen Partnerprogramme auf der Site, gilt das bereits als unternehmerisches bzw. geschäftliches Handeln — in diesem Fall ist ein vollständiges Impressum Pflicht. Selbst dann, wenn mit der Werbetätigkeit keine Umsätze generiert werden. Im Bereich der journalistischen bzw. redaktionellen Inhalte ist die Rechtslage nicht ganz so eindeutig, allerdings sind Forenbetreiber und Blogger auf der sicheren Seite, wenn sie ein gültiges Impressum veröffentlichen.
Im Internet findet man unzählige Texte, Bilder, Videos und Audiomaterialien, die sich scheinbar perfekt für die eigene Website eignen. Ohne die Erlaubnis des Urhebers ist das Kopieren und Verbreiten solcher Inhalte in den meisten Fällen rechtswidrig — bei Verstößen drohen Unterlassungs- und Schadensersatzansprüche. Wer fremde Inhalte verwenden möchte, sollte die Erlaubnis des Urhebers einholen und auf jeden Fall die Quelle angeben. Was den meisten privaten Website-Betreibern nicht bewusst ist: Auch das Design einer Website — vorausgesetzt, es unterscheidet sich durch markante Merkmale von vergleichbaren Sites — kann geschützt sein. Pressemitteilungen hingegen sind explizit für die Verbreitung bestimmt. Sofern sie nicht journalistisch bzw. redaktionell aufbereitet wurden, darf man sie ohne Weiteres auf der eigenen Website veröffentlichen.
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