Entschädigungsansprüche bei Flugreisen
Meerbusch (dpa-infocom) - Bei Flugärgernissen stehen dem Passagier häufig Ausgleichsleistungen zu. Nur sein Recht gegenüber der Airline durchzusetzen, kann ein Krampfakt sein. Ein Internetanbieter hat sich dafür eine elegante Lösung ausgedacht.
Ist ein Flug überbucht, verspätet oder annulliert worden, steht Reisenden laut EU-Verordnung 261/2004 je nach Flugstrecke eine Entschädigung von bis zu 600 Euro zu. Diese Forderung gegenüber der betreffenden Airline durchzusetzen, ist allerdings nicht immer ganz einfach und vor allem stets ein erheblicher bürokratischer Akt.
Statt auf eigene Faust die Entschädigung einzufordern, können Betroffene die Hilfe des Onlineportals refund.me in Anspruch nehmen. Die dahinter stehende Firma aus Potsdam hat sich darauf spezialisiert, die Entschädigungen im Namen der Nutzer bei der jeweiligen Fluggesellschaft einzutreiben. Der Preis für diese Dienstleistung: 25 Prozent der Entschädigungssumme.
Allerdings betont refund.me, dass der Benutzer nur im Erfolgsfall zahlen muss. Gibt es - aus welchen Gründen auch immer - keine Entschädigung, muss der Fluggast auch keine Gebühr entrichten. Das senkt die Hemmschwelle, es zumindest mal zu versuchen. Dadurch spricht das Unternehmen möglichst viele potenzielle Kunden an. Die nötigen Daten (Flugnummer, Abflugdatum etc.) geben Benutzer auf der Webseite oder in die App an, die die Firma für iOS und Android zur Verfügung stellt. Anhand dieser Eingaben soll der Dienst sofort erkennen, ob überhaupt und in welcher Höhe Ansprüche auf Entschädigung bestehen.
Bei positiver Rückmeldung wird das Beschwerdeformular in Echtzeit erstellt, kann mobil bzw. online unterschrieben werden und wird automatisch an die betreffende Airline weitergeleitet.