Die Regelungen sind relevant für Unternehmen, die Informationen mit Partnern in den USA austauschen. Die Vereinbarung war Ende Februar im Grundsatz vereinbart worden. Sie bietet einen Rahmen für den Datentransfer zwischen der EU und den USA und ersetzt die Vorläufer-Regelung „Safe Harbor“, die durch ein Urteil des Europäischen Gerichtshofs ungültig geworden war.
Die europäischen Datenschutzbehörden hatten Nachbesserungen an dem neuen „Schild“ verlangt. Einige Regelungen seien deshalb noch deutlicher gefasst worden, hieß es aus der EU-Kommission. So sei klargestellt worden, dass Daten, die nicht mehr benötigt werden, zu löschen seien. Außerdem sind Firmen verpflichtet, sicherzustellen, dass weitere Unternehmen außerhalb der Vereinbarung, an die sie Daten weitergeben, sich gleichfalls an die Datenschutz-Vorgaben halten.
Justizkommissarin Vera Jourova und Kommissions-Vizepräsident Andrus Ansip lobten das Ergebnis. Die USA hätten erstmals zugesichert, „die willkürliche Massenüberwachung der Daten europäischer Bürgerinnen und Bürger auszuschließen“.