Ein Gutachter am Gerichtshof hatte im Juni vergangenen Jahres diese Frage verneint und mit der Meinungsfreiheit begründet. Die derzeitige EU-Datenschutzrichtlinie enthalte kein Recht auf Vergessenwerden. Meistens folgt das Gericht bei seinem Urteil dem Gutachter.
Im vorliegenden Fall geht es um einen Spanier, dessen Haus vor mehr als 15 Jahren zwangsversteigert wurde. Die amtliche Bekanntmachung über die Pfändung wurde 1998 in einer Zeitung und im Internet veröffentlicht. Der Betroffene wandte sich dagegen, dass Google bei der Eingabe seines Namens diesen Artikel heute noch anzeigt.