Umstrittene Upload-Filter Europaparlament für Urheberrecht mit Leistungsschutzrecht

Straßburg (dpa) - Bei der umstrittenen Reform des EU-Urheberrechts hat sich das Europaparlament auf eine gemeinsame Position inklusive des Leistungsschutzrechts für Presseverleger geeinigt.

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Die explizite Einführung von Upload-Filtern bei Plattformen wie YouTube sieht der Vorschlag, der im Straßburger Parlament eine Mehrheit bekam, nicht vor. „Das war ein gutes Zeichen für unsere Kreativindustrie in Europa“, sagte der verantwortliche Berichterstatter Axel Voss (CDU).

Die Reform des EU-Urheberrechts soll das Copyright ans digitale Zeitalter anpassen. Zeitungsverlage, Autoren, Plattenfirmen und andere Rechteinhaber sollen fairer für ihre Leistung entlohnt werden. Kritiker sehen die Gefahr von Zensur.

„Das heutige Votum ist ein großer Schritt hin zu einem durchsetzbaren Urheberrecht auch im digitalen Bereich“, sagte Voss nach der Abstimmung. „Wir brauchen eine angemessene Vergütung für Künstler, Kreative und Journalisten.“ Rechte-Inhaber hätten Anspruch auf ihr geistiges Eigentum - sowohl online als auch offline.

Voss kann nun in die Verhandlungen mit den EU-Staaten über die Reform eintreten. Noch vor zwei Monaten hatte das Parlament seinen Vorschlag abgelehnt, Voss überarbeitete ihn daraufhin in Details.

Die Verlegerverbände BDZV und VDZ begrüßten das Votum. Das EU-Parlament habe ein Zeichen gegen die Nutzung von geschützten Werken im Internet ohne Erlaubnis der Rechte-Inhaber gesetzt. Für unabhängigen, freien Journalismus „müssen journalistische Inhalte auch im Internet marktwirtschaftlich finanzierbar bleiben“, betonte der Vizepräsident des Verbands Deutscher Zeitschriftenverleger (VDZ), Philipp Welte. In Deutschland gibt es schon seit 2013 ein Leistungsschutzrecht - es führte jedoch nicht zu nennenswerten Geldzahlungen von Konzernen wie Google an die Verlage.

Auch Frankreichs Staatspräsident Emmanuel Macron begrüßte den Beschluss als „großen Fortschritt für Europa“. „Das Urheberrecht schützt unsere Freiheit, unsere freie Information, unsere kulturelle Schöpfung werden anerkannt“, schrieb er auf Twitter.

Die EU-Kommission, die 2016 die Copyright-Reform vorgeschlagen hatte, reagierte ebenfalls erfreut. Die zuständigen Kommissare Andrus Ansip und Mariya Gabriel sprachen von einem „starken und positiven Signal“ für die Modernisierung des Urheberrechts.

Monatelang wurde heftig um die Copyright-Reform gekämpft. Besonders umstritten war die Einführung des Leistungsschutzrechts sowie der sogenannten Upload-Filter. Der am Mittwoch verabschiedete Vorschlag sieht vor, dass Plattformen wie Google News künftig nicht mehr ohne Weiteres Überschriften oder ganze Ausschnitte von Pressetexten veröffentlichen dürfen. Vielmehr sollen sie die Verlage um Erlaubnis bitten und gegebenenfalls dafür zahlen.

Auf die explizite Nennung von Upload-Filtern verzichtet der angenommene Voss-Kompromiss. Allerdings sieht der Text vor, dass die Verantwortung - also die Haftung - für Uploads bei Plattformen wie YouTube liegt. Kritiker erwarten deshalb, dass die Plattformen alles tun werden, um keine Rechte zu verletzen - und deshalb Upload-Filter einführen werden.

„Es ist wirklich bedauerlich, dass wir es nicht geschafft haben, Upload-Filter zu verhindern“, sagte der EU-Parlamentarier Tiemo Wölken (SPD) am Mittwoch. Upload-Filter überprüfen schon beim Hochladen von Inhalten, ob Bilder, Videos oder Musik urheberrechtlich geschützt sind. Kritiker befürchten, dass die Plattformen künftig zu viele Inhalte blockieren - und so Zensur betreiben.

Auch die Netzpolitikerin Julia Reda war nach dem Votum enttäuscht. Die Mehrheit des Parlaments habe sich mit kosmetischen Änderungen zufrieden gegeben und den lauten Protest aus Wissenschaft und Zivilgesellschaft ignoriert. „Wer das Hochladen von urheberrechtlich geschütztem Material auf große Plattformen wie YouTube und Facebook verhindern will, darf keinen Präventivangriff auf legale Meinungsäußerungen vom Zaun brechen“, sagte Reda, die Mitglied der Grünen-Fraktion im EU-Parlament ist.

Der europäische Verbraucherschutzverband Beuc kritisierte, dass von Nutzern hochgeladene Inhalte, in denen geschützte Inhalte vorkommen, nach der Parlaments-Position künftig blockiert werden könnten. Es sei unverständlich, dass die Parlamentarier es nicht schafften, das Urheberrecht ins 21. Jahrhundert zu bringen. „Verbraucher drücken sich heute durchs Samplen, Erschaffen und Mixen von Musik, Videos und Bildern aus, die sie anschließend online teilen“, sagte Generaldirektorin Monique Goyens. Diese Freiheit sei durch die Entscheidung bedroht.