Facebook: Datenschützer hebt Anordnung gegen Gesichtserkennung auf
Hamburg (dpa) - Der Hamburger Datenschützer Johannes Caspar hat sein Verwaltungsverfahren gegen das weltgrößte Online-Netzwerk Facebook wegen der inzwischen gestoppten Gesichtserkennungsfunktion eingestellt.
Seine Behörde habe die Löschung der bisher erfassten biometrischen Daten kontrollieren können, erklärte Caspar am Donnerstag. Facebook hatte die Funktion im Herbst nach dem Widerstand europäischer Datenschützer bis auf weiteres auf Eis gelegt.
Das Online-Netzwerk wollte seinen Nutzern einen bequemeren Weg bieten, ihre Freunde in hochgeladenen Bildern zu markieren. Die Datenschützer fanden jedoch bedenklich, dass für die Erkennung biometrische Profile erstellt und gespeichert werden müssen. Zudem forderten sie eine „bewusste und informierte Einwilligung“ der Nutzer.
Bisher ist unklar, ob und in welcher Form die Funktion wiederkommen könnte. Caspar warnte am Donnerstag, dass „umgehend ein neues Verfahren eingeleitet werden würde, wenn die Gesichtserkennung ohne Berücksichtigung der deutschen und europäischen Datenschutzvorgaben erneut eingeführt werden sollte“.