Fast jede Webseite braucht ein Impressum
Kehl (dpa/tmn) - Um mehr über den Urheber einer Webseite zu erfahren, müssen Internetnutzer nur ins Impressum schauen. Denn das müssen Seitenbetreiber aus Deutschland fast immer ins Netz stellen. Eine Ausnahme macht das Gesetz nur selten.
Wer eine Webseite im Internet betreibt, braucht darauf in aller Regel ein Impressum. Davon ausgenommen sind nur Homepages, die ausschließlich persönlichen oder familiären Zwecken dienen. Eventuell reicht aber schon ein Werbebanner, damit eine private Webseite als geschäftsmäßig eingestuft wird - womit dann wieder Impressumspflicht besteht. Darauf weist das Zentrum für Europäischen Verbraucherschutz in einer neuen Broschüre hin. Entscheidend ist dabei, von wo die Webseite betrieben wird. Selbst eine Homepage auf einem US-Server ohne .de-Endung in der Adresse braucht also ein Impressum, wenn der Verantwortliche in Deutschland sitzt.
Geschäftsmäßige Webseiten benötigen immer ein Impressum. Dafür muss der Betreiber nicht unbedingt etwas im Netz verkaufen. Es reicht schon, wenn über die Seite nur ein Geschäftskontakt zustande kommt, zum Beispiel bei einem Handwerksbetrieb. Auf Shopping-Plattformen und Sozialen Netzwerken gilt die Impressumspflicht den Angaben nach sogar doppelt - also nicht nur für den Betreiber des Portals, sondern auch für Verkäufer bei eBay oder Unternehmensseiten bei Facebook.
Die Betreiber der Plattformen weisen darauf in der Regel in ihren Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) hin. Allerdings muss es sich um eine Tätigkeit handeln, die auf einen längeren Zeitraum ausgerichtet ist. Wer also nur gelegentlich etwas über die Plattformen verkauft, muss dafür nicht extra ein Impressum anlegen.
Was im Impressum stehen muss, ist je nach Webseitenbetreiber unterschiedlich. Sogenannte natürliche Personen, also private Betreiber, müssen hier nur vollen Namen, Anschrift, E-Mail-Adresse und eine weitere Kontaktmöglichkeit angeben. Diese darf nicht auf dem Internet basieren - ein Kontaktformular auf der Webseite reicht also nicht, eine Telefon- oder Faxnummer schon. Juristische Personen wie Firmen oder Vereine müssen mehr Angaben ins Netz stellen, darunter zum Beispiel die Rechtsform und einen Vertretungsberechtigten.